Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.04.2020
- L 7 AS 635/20 -
Kein Anspruch auf Mehrbedarf für Mund-Nasen-Bedeckung zum Schutz vor dem Corona-Virus
Mund-Nase-Bedeckung als Bestandteil der Bekleidung begründen keinen Mehrbedarf
Die derzeit zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus vorgeschriebenen Gesichtsbedeckungen sind aus dem SGB II-Regelbedarf zu finanzieren, da sie als Bestandteil der Bekleidung angesehen werden können. Dies hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Antragsteller führte vor dem Sozialgericht Gelsenkirchen erfolglos ein Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gegen das Jobcenter. Nachdem er erstinstanzlich zunächst andere Begehren verfolgt hatte, verlangte er im Beschwerdeverfahren vor dem LSG außerdem erstmalig die Auszahlung von 349 Euro für die Anschaffung von Mund-Nase-Schutzmasken bzw. die Gestellung solcher durch die Antragsgegnerin selbst.
LSG weist Forderung nach höherem Mehrbedarf zurück
Das LSG hat offengelassen, ob in Bezug auf die Antragserweiterung überhaupt ein Rechtsschutzbedürfnis für die Inanspruchnahme gerichtlichen Eilrechtsschutzes bestand oder ob der Antragsteller nicht verpflichtet gewesen wäre, zunächst einen Antrag bei der Antragsgegnerin zu stellen. Jedenfalls sei der Antrag auf einstweiligen
Regelbedarf deckt Finanzierung der Gesichtsbedeckungen ab
Nach § 12 a Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 1 der insoweit maßgeblichen Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung - CoronaSchVO) für das Land Nordrhein-Westfalen in der ab dem 27.04.2020 gültigen Fassung sei lediglich das Tragen einer textilen
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.05.2020
Quelle: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 28704
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss28704
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.