wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 29.12.2021
7 E 5406/21 -

Hamburg: Eilantrag gegen Feuerwerksverbot zu Silvester und Neujahr erfolglos

Verbot verfolgt das legitime Ziel, das Leben und die körperliche Unversehrtheit einer potentiell großen Zahl von Menschen zu schützen

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat einen Eilantrag abgelehnt, mit dem sich der Antragsteller gegen das Feuerwerksverbot im öffentlichen Raum zu Silvester und Neujahr gewandt hat.

Nach der Coronavirus-Eindämmungsverordnung in der ab dem 24. Dezember 2021 gültigen Fassung ist am 31. Dezember 2021 und am 1. Januar 2022 das Abbrennen und sonstige Verwenden von Feuerwerkskörpern und pyrotechnischen Gegenständen mit Ausnahme von Kleinstfeuerwerk der Kategorie F1 auf öffentlichem Grund untersagt (§ 4 b Abs. 2 Coronavirus-Eindämmungsverordnung). Darüber hinaus sind in der Zeit vom 31. Dezember 2021, 19 Uhr, bis zum 1. Januar 2022, 7 Uhr, Ansammlungen von mehr als zehn Personen auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen untersagt; Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres werden nicht mitgezählt (§ 4 b Abs. 1 Coronavirus-Eindämmungsverordnung).

Richter: Gegen das Feuerwerksverbot im öffentlichen Raum bestehen keine durchgreifenden Bedenken

Der gegen diese Regelung gerichtete Eilantrag einer Privatperson, die beabsichtigt, in einer Gruppe von mehr als 10 Personen auf öffentlichem Grund zu Silvester Feuerwerkskörper abzubrennen, ist vor dem Verwaltungsgericht ohne Erfolg geblieben. Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestehen bei der im Eilverfahren gebotenen summarischen Prüfung gegen das Feuerwerksverbot im öffentlichen Raum keine durchgreifenden Bedenken. Insbesondere sei das Verbot nicht als unverhältnismäßig anzusehen. Das Verbot verfolge das legitime Ziel, das Leben und die körperliche Unversehrtheit einer potentiell großen Zahl von Menschen zu schützen, und dürfte zur Zweckerreichung auch geeignet sein. Es diene nach der nicht zu beanstandenden Einschätzung des Verordnungsgebers zum einen dazu, Ansammlungen zu vermeiden, bei denen Verstöße gegen das Abstandsgebot und die Kontaktbeschränkungen auftreten könnten, die die Gefahr einer Vielzahl weiterer Infektionsfälle zur Folge haben könnten, und zum anderen dazu, eine verletzungsbedingte, zusätzliche Inanspruchnahme der Rettungs- und Behandlungskapazitäten zu unterbinden. Mildere und gleich wirksam geeignete Mittel zur Zielerreichung seien nicht erkennbar. Das Verbot des Abbrennens von Feuerwerkskörpern sei schließlich auch angemessen.

Der mit dem Verbot bezweckte und gebotene Schutz vor Gefahren für Leib und Leben der von einer Ansteckung mit COVID-19 bedrohten Personen überwiege die durch die allgemeine Handlungsfreiheit geschützten Interessen des Antragstellers an der Durchführung eines Silvesterfeuerwerks. Der zusätzliche Nutzen eines Feuerwerksverbots für die genannten Zwecke sei in der Zusammenschau mit dem Gesamtkonzept zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie zwar relativ gering, jedoch noch hinreichend gewichtig. Der Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit des Antragstellers sei demgegenüber nicht sehr schwerwiegend.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.12.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Hamburg, ra-online (pm/pt)

Aktuelle Urteile aus dem Infektionsschutzrecht | Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 31234 Dokument-Nr. 31234

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss31234

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?