alle Urteile, veröffentlicht am 30.12.2021
Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 25.11.2021
- 4 K 1093/20.KO -
Inverkehrbringen von Pyrolyse-Karbonisat als Düngemittel in Deutschland unzulässig
Keine entsprechende Zulassung nach deutschem Recht / Auch kann das Karbonisat nicht nach dem Prinzip der gegenseitigen Anerkennung als Düngemittel in Deutschland in den Verkehr gebracht werden.
Karbonisat, das in einer Klärschlammanlage durch ein Pyrolyseverfahren erzeugt wird, darf in Deutschland nicht als Düngemittel verwertet werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.
Der Kläger, kommunaler Zweckverband zweier Verbandsgemeinden, ist mit der Beseitigung des dortigen Abwassers betraut. Aufgrund einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung des Beklagten errichtete er eine Klärschlammbehandlungsanlage, in welcher der Klärschlamm im Wege eines Pyrolyseverfahrens gereinigt und dadurch Karbonisat erzeugt wird. Der Kläger beantragte eine Änderungsgenehmigung und gab dabei an, das Karbonisat durch "stoffliches Recycling durch Verwertung als Düngemittel" bzw. als "Rohstoff in der Düngemittelindustrie" der Entsorgung zuführen zu wollen. Der Beklagte erteilte die beantragte Änderungsgenehmigung indes mit mehreren Nebenbestimmungen.... Lesen Sie mehr
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 28.12.2021
- 6 U 56/18 -
Kaufpreis für den Hengst Kaiser Milton muss gezahlt werden
Käufer hat keinen zum Rücktritt berechtigenden Mangel nachgewiesen
Der Käufer, der den im Oktober 2017 als Körsieger prämierten Hengst Kaiser Milton auf einer Auktion gekauft hat, muss den Kaufpreis für das Pferd bezahlen. Das hat der 6. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts entschieden.
Im Oktober 2017 veranstaltete der Trakehner Zuchtverband e. V. eine Körung, bei der der damals 2 1/2-jährige und kürzlich verstorbene Hengst Kaiser Milton als Sieger hervorging. Bei einer sich anschließenden Auktion auf dem Trakehner Hengstmarkt in Neumünster bot die Klägerin, die Trakehner-Pferde vermarktet, den Hengst in Kommission für den Eigentümer an. Der Beklagte, der sich auf... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 16.09.2021
- IV R 34/18 -
Kein verfassungswidriges Vollzugsdefizit bei der Besteuerung von bargeldintensiven Betrieben im Jahr 2015
Fehlende gesetzliche Verpflichtung zur Führung einer elektronischen Kasse verursacht kein strukturelles Vollzugsdefizit
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass im Jahr 2015 hinsichtlich der Erfassung von Bareinnahmen auch bei sog. bargeldintensiven Betrieben mit offener Ladenkasse kein dem Gesetzgeber zuzurechnendes strukturelles Vollzugsdefizit bestand.
Geklagt hatte ein Gastronom, der zur Ermittlung der zutreffenden Besteuerungsgrundlagen in seinen Gaststätten elektronische Registrierkassen einsetzt. Mit seiner Klage begehrte er die Feststellung, dass die fehlende gesetzliche Verpflichtung zur Führung einer elektronischen Kasse ein strukturelles, dem Gesetzgeber zuzurechnendes Vollzugsdefizit verursache und deshalb verfassungswidrig... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 29.12.2021
- 7 E 5406/21 -
Hamburg: Eilantrag gegen Feuerwerksverbot zu Silvester und Neujahr erfolglos
Verbot verfolgt das legitime Ziel, das Leben und die körperliche Unversehrtheit einer potentiell großen Zahl von Menschen zu schützen
Das Verwaltungsgericht Hamburg hat einen Eilantrag abgelehnt, mit dem sich der Antragsteller gegen das Feuerwerksverbot im öffentlichen Raum zu Silvester und Neujahr gewandt hat.
Nach der Coronavirus-Eindämmungsverordnung in der ab dem 24. Dezember 2021 gültigen Fassung ist am 31. Dezember 2021 und am 1. Januar 2022 das Abbrennen und sonstige Verwenden von Feuerwerkskörpern und pyrotechnischen Gegenständen mit Ausnahme von Kleinstfeuerwerk der Kategorie F1 auf öffentlichem Grund untersagt (§ 4 b Abs. 2 Coronavirus-Eindämmungsverordnung). Darüber hinaus sind in... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Cottbus, Beschluss vom 27.12.2021
- VG 8 L 399/21 -
Eilantrag gegen Verbot von Feuerwerkskörpern zum Jahreswechsel 2021/2022 in Cottbus erfolglos
Das Verbot ist offensichtlich rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht Cottbus hat einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung abgelehnt, mit dem der Antragsteller sich gegen das Verbot der Stadt Cottbus vom 21. Dezember 2021 gewendet hat, pyrotechnische Gegenstände der Kategorien F2, F3 und F4 im Sinne des Sprengstoffgesetzes auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen im Gebiet der Stadt Cottbus in der Zeit vom 31. Dezember 2021 ab 0.00 Uhr bis zum 1. Januar 2022 24.00 Uhr zu verwenden.
Nach Einschätzung der 8. Kammer ist das auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes und der Zweiten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung für das Landes Brandenburg vom 23. November 2021 verfügte Verbot jedenfalls unter Berücksichtigung der ergänzenden Erwägungen der Stadt Cottbus offensichtlich rechtmäßig.Angesichts der nach wie vor besorgniserregenden Ausbreitung des... Lesen Sie mehr