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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 07.12.2017
- VG 23 K 495.15 -
Schlachtensee und Krumme Lanke: Angeleinte Hunde dürfen in Berlin nur außerhalb der Badesaison ans Wasser
Mitführverbot bezweckt Vermeidung typischer Nutzungskonflikte zwischen Hunden und Besucher öffentlicher Badestellen
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass das Hundeverbot an öffentlichen Badestellen am Ufer von Schlachtensee und Krumme Lanke nur während der Badesaison (15. Mai bis zum 15. September) gilt.
Nach dem neuen Berliner Hundegesetz ist es verboten,
Uferbereiche von Schlachtensee und Krumme Lanke dient außerhalb der Badesaison nicht dem Baden
Das Verwaltungsgericht Berlin wies den Hauptantrag der Kläger ab, weil das Verbot bestimmt genug sei. "Öffentlichen Badestelle" sei ein für die Allgemeinheit zugänglicher Bereich am Ufer eines Badegewässers, der dem Baden und den damit typischerweise verbundenen Freizeitaktivitäten diene. Für Betroffene sei damit hinreichend klar erkennbar, an welchen Örtlichkeiten das Mitführverbot gelte. Ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.01.2018
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
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Dokument-Nr. 25357
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