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Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 26.01.2017
- 4 K 8794/16.A, 4 K 8824/16.A und 4 K 8935/16.A -
Nicht jedem Asylantragsteller droht Verfolgung bei Rückkehr nach Syrien
VG Köln verneint Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für syrische Flüchtlinge
Das Verwaltungsgericht Köln hat die Klagen von syrischen Staatsangehörigen auf die Zuerkennung des umfassenden Schutzstatus eines Flüchtlings im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention abgewiesen.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte das Bundesamt für Migration und
Überwiegende Zahl der Betroffenen flieht vor Bürgerkrieg und nicht aufgrund oppositioneller politischer Haltung
Dem ist das Verwaltungsgericht Köln nicht gefolgt und hat die Klagen abgewiesen. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die Kläger vor
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft aufgrund individuellen Verfolgungsschicksals
In einem weiteren Verfahren hat das Gericht einer Familie aufgrund eines individuellen Verfolgungsschicksals die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt (Az. 4 K 8794/16.A).
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.01.2017
Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online
- Syrer klagt erfolglos auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft
(Verwaltungsgericht Minden, Urteil vom 22.12.2016
[Aktenzeichen: 1 K 5137/16.A]) - Nicht jedem Asylantragsteller droht bei Rückkehr nach Syrien Verfolgung
(Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 12.12.2016
[Aktenzeichen: 21 ZB 16.30338, 21 ZB 16.30364, 21 ZB 16.30371, 21 ZB 16.30372])
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Dokument-Nr. 23766
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