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Verwaltungsgericht Münster, Urteil vom 13.10.2016
- 8 K 2127/16.A -
Syrer können Flüchtlingseigenschaft beanspruchen
Bei Rückkehr nach Syrien ist mit politischer Verfolgung durch Assad-Regime zurechnen
Syrische Asylbewerber haben über die Zuerkennung subsidiären Schutzes hinaus grundsätzlich auch einen Anspruch auf die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, weil sie bei einer Rückkehr nach Syrien mit politischer Verfolgung durch das Assad-Regime rechnen müssten. Dies entschied das Verwaltungsgericht Münster.
Seitdem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge syrischen Asylbewerbern – abweichend von seiner früheren Entscheidungspraxis – nicht generell die Flüchtlingseigenschaft, sondern nur den subsidiären Schutzstatus zuerkennt, sind beim Verwaltungsgericht Münster über 700 Klagen der betroffenen
Illegale Ausreise eines Asylbewerbers aus Syrien für Annahme einer politischen Verfolgung nicht entscheidend
In den zugrunde liegenden Fällen gab das Verwaltungsgericht Münster dem Kläger nun Recht. Nach Auswertung der vorliegenden Erkenntnisse ist das Gericht davon überzeugt, dass alle aus Deutschland nach
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.11.2016
Quelle: Verwaltungsgericht Münster/ra-online
- Zum Christentum konvertierte Iranerin erhält Flüchtlingseigenschaft
(Verwaltungsgericht Göttingen, Klagerücknahme vom 09.10.2012
[Aktenzeichen: 4 A 57/11]) - Asylbewerbern muss bei Verfolgungen wegen ihrer Religion im Herkunftsland die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt werden
(Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 05.09.2012
[Aktenzeichen: C-99/11])
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Dokument-Nr. 23365
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