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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 12.12.2016
- 21 ZB 16.30338, 21 ZB 16.30364, 21 ZB 16.30371, 21 ZB 16.30372 -
Nicht jedem Asylantragsteller droht bei Rückkehr nach Syrien Verfolgung
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof weist Klage von Asylantragstellern auf "Aufstockung" des Schutzstatus ab
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass Asylantragstellern bei einer unterstellten Rückkehr nach Syrien über den Flughafen Damaskus nicht allein deswegen mit hoher Wahrscheinlichkeit eine politische Verfolgung droht, weil sie sich im Zuge der Asylantragstellung in Deutschland aufgehalten haben.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte im zugrunde liegenden Verfahren über Berufungen der Bundesrepublik Deutschland gegen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Regensburg entschieden. Das Verwaltungsgericht hatte die beklagte Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, den syrischen Klägern anstelle des ihnen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gewährten sogenannten subsidiären Schutzes die – weitergehende – Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen (sogenannte „Aufstockungsklagen“).
Gegen eine Verfolgungsgefahr sprechenden Gründe wiegen schwerer als für eine Verfolgungsgefahr sprechenden Gründe
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ist nach den mündlichen Verhandlungen zu der Überzeugung gelangt, dass Asylantragstellern entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts bei einer unterstellten Rückkehr nach
Ausreise aus Syrien zur Vermeidung der Einberufung zum Militärdienst begründet Gefahr der Verfolgung bei Rückkehr nach Syrien
Anders urteilte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Falle eines Klägers, der Reservist der syrischen Armee ist und
Familiennachzug für anerkannte Flüchtlinge bedeutend einfacher
Anerkannte Flüchtlinge genießen gegenüber (nur)
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.12.2016
Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof/ra-online
- VG Stuttgart: Abschiebung nach Syrien wegen Gefahr von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung unzulässig
(Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 06.05.2011
[Aktenzeichen: A 7 K 510/09]) - Keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für syrische Flüchtlinge allein wegen Auslandsaufenthalt und Asylantragstellung
(Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 23.11.2016
[Aktenzeichen: 3 LB 17/16])
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Dokument-Nr. 23570
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