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Verwaltungsgericht Mainz, Urteil vom 20.09.2023
- 3 K 16/23.MZ -
Hundesteuer gilt auch für Trainings- und Therapiehunde
Hundes stellen keine notwendigen Betriebsmittel dar
Auch Hunde, die der Halter bei seiner beruflichen Tätigkeit als Hundetrainer und Hundephysiotherapeut einsetzt, unterliegen der Hundesteuer. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.
Das klagende Ehepaar wurde von der beklagten Stadt zur
Erwerbswirtschaftlichen Ausrichtung nicht nachgewiesen
Bei der
Privaten Entscheidung für ein Einzelsegment der Berufsausübung
Dieser könne auch allein mit den Hunden der Kunden durchgeführt werden, vielfach dürfte die Beteiligung eines weiteren Hundes sogar eher hinderlich sein. Das Anbieten von online-Schulungen, in denen die Klägerin zu 1) für ihre Kunden einen artgerechten Umgang mit Hunden an ihren eigenen Tieren demonstriere, beruhe auf einer privaten Entscheidung für ein Einzelsegment der Berufsausübung, die eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.10.2023
Quelle: Verwaltungsgericht Mainz, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33313
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