Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: ZD 2013, 419
Zeitschrift für Datenschutz (ZD),
Jahrgang: 2013, Seite: 419
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZD 2013, 419:
Verwaltungsgericht Trier, Beschluss vom29.11.2012
- 1 L 1339/12.TR -
Lebensmittelgeschäft darf wegen allgemeiner hygienischer Mängel nicht auf "Schmuddel-Liste" veröffentlicht werden
Mängel hygienischer Art, die in einem Lebensmittelgeschäft festgestellt wurden, dürfen nicht auf der so genannten "Schmuddel-Liste" veröffentlicht werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Trier und untersagte diese Art von Bekanntmachung in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle ZD 2013, 419 wird teils auch als „ZD 13, 419“, „ZD 2013, S. 419“ oder „ZD 13, S. 419“ zitiert.