Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: ZD 2014, 202
Zeitschrift für Datenschutz (ZD),
Jahrgang: 2014, Seite: 202
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZD 2014, 202:
Landgericht Koblenz, Urteil vom19.12.2013
- 3 O 205/13 -
Kameraüberwachung im Fitnessclub: Zweck und Umfang der Überwachung und Speicherung der Aufnahmen müssen ausreichend in den AGB konkretisiert sein
Wird ein Fitnessclub kameraüberwacht, so muss der Zweck und der Umfang der Überwachung und der Speicherung der Aufnahmen hinreichend deutlich in den AGB konkretisiert sein. Ist dies nicht der Fall, liegt eine unangemessene Benachteiligung der Kunden vor und somit eine unzulässige Kameraüberwachung. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgericht Koblenz hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle ZD 2014, 202 wird teils auch als „ZD 14, 202“, „ZD 2014, S. 202“ oder „ZD 14, S. 202“ zitiert.