Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: ZD 2014, 260
Zeitschrift für Datenschutz (ZD),
Jahrgang: 2014, Seite: 260
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZD 2014, 260:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom20.06.2013
- 2 AZR 546/12 -
Verdacht eines Diebstahls durch Arbeitnehmer: Arbeitgeber darf nicht heimlich Spind des Arbeitnehmers durchsuchen
Ein Arbeitgeber darf trotz bestehenden Diebstahlverdachts gegen einen Arbeitnehmer nicht dessen Spind heimlich durchsuchen. Dadurch gewonnene Erkenntnisse dürfen angesichts der in der heimlichen Durchsuchung liegenden Schwere der Persönlichkeitsverletzung nicht als Begründung für eine fristlose Kündigung herangezogen werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle ZD 2014, 260 wird teils auch als „ZD 14, 260“, „ZD 2014, S. 260“ oder „ZD 14, S. 260“ zitiert.