wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Mittwoch, 4. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: ZD 2014, 260

Zeitschrift für Datenschutz (ZD),
Jahrgang: 2014, Seite: 260

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZD 2014, 260:

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom20.06.2013
- 2 AZR 546/12 -

Verdacht eines Diebstahls durch Arbeitnehmer: Arbeitgeber darf nicht heimlich Spind des Arbeitnehmers durchsuchen

Ein Arbeitgeber darf trotz bestehenden Diebstahlverdachts gegen einen Arbeitnehmer nicht dessen Spind heimlich durchsuchen. Dadurch gewonnene Erkenntnisse dürfen angesichts der in der heimlichen Durchsuchung liegenden Schwere der Persönlich­keits­verletzung nicht als Begründung für eine fristlose Kündigung herangezogen werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundes­arbeits­gerichts hervor. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle ZD 2014, 260 wird teils auch als „ZD 14, 260“, „ZD 2014, S. 260“ oder „ZD 14, S. 260“ zitiert.