Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: ZD 2014, 304
Zeitschrift für Datenschutz (ZD),
Jahrgang: 2014, Seite: 304
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZD 2014, 304:
Bundesgerichtshof, Urteil vom28.01.2014
- VI ZR 156/13 -
SCHUFA muss Verbraucher nicht über genaue Berechnung und Gewichtung der Kreditwürdigkeit aufklären
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die SCHUFA nur darüber Auskunft erteilen muss, welche personenbezogenen, insbesondere kreditrelevanten Daten bei ihr gespeichert und in die Berechnung von Wahrscheinlichkeitswerten einfließen. Ein darüber hinausgehender Auskunftsanspruch über konkrete Angaben zu Vergleichsgruppen besteht nicht, da dies nicht zu den Elementen des Scoringverfahrens zählt. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle ZD 2014, 304 wird teils auch als „ZD 14, 304“, „ZD 2014, S. 304“ oder „ZD 14, S. 304“ zitiert.