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Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.01.2014
- VI ZR 156/13 -
SCHUFA muss Verbraucher nicht über genaue Berechnung und Gewichtung der Kreditwürdigkeit aufklären
BGH entscheidet über Umfang einer von der SCHUFA zu erteilenden Auskunft
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die SCHUFA nur darüber Auskunft erteilen muss, welche personenbezogenen, insbesondere kreditrelevanten Daten bei ihr gespeichert und in die Berechnung von Wahrscheinlichkeitswerten einfließen. Ein darüber hinausgehender Auskunftsanspruch über konkrete Angaben zu Vergleichsgruppen besteht nicht, da dies nicht zu den Elementen des Scoringverfahrens zählt.
Die beklagte Wirtschaftsauskunftei SCHUFA sammelt und speichert im Rahmen ihrer Tätigkeit personenbezogene Daten, die für die Beurteilung der Kreditwürdigkeit der Betroffenen relevant sein können. Darüber hinaus erstellt sie, u.a. auch unter Berücksichtigung der hinsichtlich des jeweiligen Betroffenen vorliegenden Daten, so genannte Scorewerte. Ein Score stellt einen Wahrscheinlichkeitswert über das künftige Verhalten von Personengruppen dar, der auf der Grundlage statistisch-mathematischer Analyseverfahren berechnet wird. Die von der Beklagten ermittelten Scores sollen aussagen, mit welcher Wahrscheinlichkeit der Betroffene seine Verbindlichkeiten vertragsgemäß erfüllen wird. Ihren Vertragspartnern stellt die Beklagte diese Scorewerte zur Verfügung, um ihnen die Beurteilung der Bonität ihrer Kunden zu ermöglichen.
Von der Schufa erteilte Auskünfte genügen nach Auffassung der Klägerin nicht den gesetzlichen Anforderungen
Nachdem die Finanzierung eines Automobilkaufs der Klägerin zunächst aufgrund einer unrichtigen
Klägerin verlangt Auskunft über Merkmale und Gewichtung der Scoreberechnung
Das Amtsgericht hat die Klage im Wesentlichen abgewiesen. Die Berufung der Klägerin beim Landgericht blieb ohne Erfolg. Mit ihrer vom Landgericht zugelassenen Revision hat die Klägerin ihr Begehren weiterverfolgt, ihr hinsichtlich einzelner Scorewerte
Schufa muss Auskunft über die zur Berechnung der Wahrscheinlichkeitswerte herangezogenen, personenbezogenen Daten erteilen
Allerdings hat die Beklagte
Auskunft über die Gewichtung der in den Scorewert eingeflossenen Merkmale muss nicht erteilt werden
Einen darüber hinausgehenden
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.01.2014
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
- Amtsgericht Gießen, Urteil vom 11.10.2014
[Aktenzeichen: 47 C 206/12] - Landgericht Gießen, Urteil vom 06.03.2013
[Aktenzeichen: 1 S 301/12]
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 2014, Seite: 100 ITRB 2014, 100 | Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR)
Jahrgang: 2014, Seite: 489 MMR 2014, 489 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2014, Seite: 1235 NJW 2014, 1235 | Zeitschrift für Datenschutz (ZD)
Jahrgang: 2014, Seite: 304 ZD 2014, 304
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Dokument-Nr. 17591
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