Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: ZD 2014, 456
Zeitschrift für Datenschutz (ZD),
Jahrgang: 2014, Seite: 456
Folgende Entscheidungen erbingen den Nachweis für die Fundstelle
ZD 2014, 456:
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom15.05.2014
- Vf. 8-VII-12, Vf. 24-VII-12 -
Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich und nicht privaten Bereich verfassungsgemäß
Die Pflicht zur Zahlung eines Rundfunkbeitrags im privaten Bereich für jede Wohnung und im nicht privaten Bereich für Betriebsstätten sowie für Kraftfahrzeuge ist verfassungsgemäß. Dies entschied der Bayerische Verfassungsgerichtshof und wies mehrere Popularklagen gegen die Erhebung des neuen Rundfunkbeitrags zurück. Lesen Sie mehr
Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Urteil vom15.05.2014
- Vf. 24-VII-12 -
Bayerischer Verfassungsgerichtshof weist Klage der Drogeriekette Rossmann gegen den Rundfunkbeitrag ab
Die Drogeriemarktkette Rossmann ist mit ihrer Klage gegen den Rundfunkbeitrag unterlegen. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hält die Erhebung des Rundfunkbeitrags für verfassungsgemäß. Er verletze kein Grundrecht und sei auch keine Steuer. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle ZD 2014, 456 wird teils auch als „ZD 14, 456“, „ZD 2014, S. 456“ oder „ZD 14, S. 456“ zitiert.