Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: ZD 2014, 530
Zeitschrift für Datenschutz (ZD),
Jahrgang: 2014, Seite: 530
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZD 2014, 530:
Amtsgericht München, Hinweisbeschluss vom13.08.2014
- 345 C 5551/14 -
Dash-Cam-Aufzeichnungen können nicht als Beweismittel in einem Zivilprozess verwertet werden
Die Videoaufzeichnungen mit Hilfe der Dash-Cam dürfen in einem Prozess nicht als Beweismittel verwendet werden. Der PKW Fahrer muss daher mit anderen Mitteln seine Unschuld beweisen, um den Prozess nicht zu verlieren. Dies hat Amtsgericht München mit Hinweisbeschluss bekanntgegeben. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle ZD 2014, 530 wird teils auch als „ZD 14, 530“, „ZD 2014, S. 530“ oder „ZD 14, S. 530“ zitiert.