die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „"Parkplatzschwein"“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Rostock, Urteil vom 11.07.2012
- 46 C 186/12 -
Bezeichnung eines Falschparkers als "Parkplatzschwein" ist keine Beleidigung
Anspruch auf Unterlassen der Äußerung besteht daher nicht
Die Bezeichnung als "Parkplatzschwein" stellt jedenfalls dann keine Beleidigung dar, wenn sie im Zusammenhang mit einem verbotswidrig abgestellten Fahrzeug erfolgt. Ein Anspruch auf Unterlassen der Äußerung besteht daher nicht. Dies hat das Amtsgerichts Rostock entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Werttransporter wurde auf einem Behindertenparkplatz abgestellt, um einen günstigen Zugang zur Geldentsorgung zu haben. Dies sah der spätere Beklagte. Er trat auf das Fahrzeug zu, fotografierte es und steckte hinter dem Scheibenwischer einen Zettel mit der Aufschrift "Sie Parkplatzschwein". Zudem bezeichnete er den aus dem Wagen steigenden Beifahrer als "Parkplatzschwein". Der Beklagte war in Begleitung seiner behinderten Lebensgefährtin und war Verfechter von Behindertenrechte. Er veröffentliche das Foto des Fahrzeugs und einen Bericht unter der Rubrik "Parkplatzschwein" auf einer Internetseite. Der... Lesen Sie mehr