die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Aufwandsentschädigung“ veröffentlicht wurden
Landgericht Lübeck, Beschluss vom 18.05.2022
- 7 T 155/22 -
Corona-Sonderzahlungen an Hamburger Beamte unterliegen der Pfändung
Corona-Sonderzahlung stellt weder Erschwernis- oder Gefahrenzulage noch Aufwandsentschädigung dar
Die Corona-Sonderzahlungen an Hamburger Beamte unterliegen der Pfändung. Sie sind nicht nach § 850 a Nr. 3 ZPO unpfändbar. Die Sonderzahlungen stellen weder eine Erschwernis- oder Gefahrenzulage noch eine Aufwandsentschädigung dar. Dies hat das Landgericht Lübeck entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall musste das Amtsgericht Schwarzenbeck darüber entscheiden, ob die gesetzliche Corona-Sonderzahlung für März 2022 an einen Hamburger Beamten in Höhe von 1.300 € gemäß § 850 a Nr. 3 ZPO pfändungsfrei ist oder nicht. Der Beamte bejahte dies und beantragte daher die Prämie pfändungsfrei zu stellen. Das Amtsgericht wies den Antrag des Beamten zurück, wogegen sich dessen Beschwerde richtete.Das Landgericht Lübeck bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Die gesetzliche Corona-Sonderzahlung sei nicht gemäß § 850 a Nr. 3 ZPO pfändungsfrei. Es handele sich bei der Zahlung weder um eine Erschwernis-... Lesen Sie mehr
Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 20.04.2022
- L 1 KR 412/20 -
Aufwandsentschädigung von Stadtverordneten nicht beitragspflichtig
Hessisches Landessozialgericht entscheidet im Sinne ehrenamtlich tätiger Stadtverordneter
Die Aufwandsentschädigung für Stadtverordnete ist bei der Bemessung der Krankversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge nicht heranzuziehen. Es handelt sich hierbei weder um Arbeitsentgelt noch um Arbeitseinkommen. Dies entschied das Hessischen Landessozialgericht.
Eine Rentnerin aus Offenbach ist ehrenamtlich als Stadtverordnete tätig. Sie erhält hierfür eine Aufwandsentschädigung von 480 € monatlich. Hierauf wurden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge von rund 75 € monatlich erhoben . Die Stadtverordnete wandte dagegen ein, dass ihre Tätigkeit als Ehrenamt nicht sozialversicherungspflichtig sei.Die Richter beider Instanzen... Lesen Sie mehr
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 19.11.2019
- 5 K 282/18 -
Vorsitzende eines berufsständischen Versorgungswerks unterliegen mit dieser Tätigkeit nicht der Umsatzsteuer
Tätigkeit ohne individuelle Verantwortung und ohne Haftungsrisiko stellt keine unternehmerische Tätigkeit dar
Das Niedersächsischen Finanzgerichts hat - soweit ersichtlich - als erstes Finanzgericht unter Berücksichtigung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 13. Juni 2019 C-420/18 (DStR 2019, 1396) zur Steuerbarkeit der Einnahmen eines Verwaltungsratsvorsitzenden Stellung genommen. Danach unterliegt die Tätigkeit nicht der Umsatzsteuer, wenn der Verwaltungsratsvorsitzende weder im eigenen Namen nach außen auftritt noch gegenüber dem Versorgungswerk über die Befugnis verfügt, die für dessen Führung erforderlichen Entscheidungen zu treffen. Diese Entscheidung folgt der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, steht aber im Widerspruch zu er bisher von der Finanzverwaltung vertretenen Auffassung.
Im hier vorliegenden Fall war der Kläger, ein selbständiger Freiberufler, war Vorsitzender des Verwaltungsrates eines berufsständischen Versorgungswerks, das einer Berufskammer angehörte. Das Versorgungswerk wurde durch einen gewählten, nach der Satzung des Versorgungswerks ehrenamtlichen Verwaltungsrat geführt. Der Verwaltungsrat wurde durch einen Vorsitzenden, den Kläger, geleitet.... Lesen Sie mehr
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Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 06.03.2019
- 2 K 317/17 -
Aus der Landeskasse gezahlte Aufwandsentschädigungen an eine ehrenamtliche Betreuerin können steuerpflichtig sein
Aufwandsentschädigungen nur in Höhe des Freibetrags steuerfrei
Die aus der Landeskasse an eine als ehrenamtliche Betreuerin für ihre selbständige Tätigkeit gezahlten Aufwandsentschädigungen sind nur in Höhe des Freibetrags nach § 3 Nr. 26b des Einkommensteuergesetzes (EStG) steuerfrei. Übersteigen die Vergütungen den Freibetrag von 2.100 Euro bzw. 2.400 Euro ab dem Streitjahr 2013, sind sie insoweit steuerpflichtig. So entschied das Finanzgericht Baden-Württemberg.
Die Klage der Klägerin auf vollumfängliche Steuerbefreiung blieb erfolglos. Die Klägerin ist für ein im Bereich der Behindertenhilfe tätiges gemeinnütziges Sozialunternehmen als Betreuerin mehrerer Personen selbständig tätig. Ihr Aufwendungsersatz wird ausschließlich aus der Landeskasse aus dem Titel des Staatshaushalts Baden-Württemberg "Auslagen in Rechtssachen" bezahlt. Die Aufwandsentschädigung... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 13.11.2017
- 15 K 3228/16 E -
Gewährung des Pflegepauschbetrags bei Erhalt einer Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Betreuer ausgeschlossen
Aufwandsentschädigung des Betreuers steht Pflegepauschbetrag entgegen
Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass ein Betreuer keinen Anspruch auf einen Pflegpauschbetrag hat, wenn die zu pflegenden Personen in einem Heim untergebracht sind und der Betreuer für übernommene Fahrten außerhalb des Heims und Bewegungsübungen mit der Pflegeperson bereits eine Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Betreuer erhalten hat.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ist zum Betreuer von Frau A (Jahrgang 1925) und ihrem Sohn B (Jahrgang 1946) bestellt worden. Beide betreuten Personen wohnen seit Oktober 2012 in Pflegeheimen. Der Kläger erhielt im Jahr 2015 eine steuerfreie Aufwandsentschädigung als ehrenamtlicher Betreuer in Höhe von 798 Euro. In seiner Einkommensteuererklärung für 2015 machte er Pflegepauschbeträge... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 06.04.2017
- IX ZB 40/16 -
Aufwandsentschädigung ist unpfändbar
Vergütung zum Ausgleich eines Verdienstausfalls hingegen pfändbar
Ist nach der vertraglichen Vereinbarung oder der gesetzlichen Regelung der Zweck einer Zahlung, den tatsächlichen Aufwand des Schuldners auszugleichen, liegt eine sogenannte unpfändbare Aufwandsentschädigung vor. Dies entschied der Bundesgerichtshof.
Aufwandsentschädigungen stellen kein Entgelt für eine Arbeitsleistung dar, das pfändbar wäre, sondern lediglich den Ersatz für tatsächlich entstandene Auslagen. Diese hat der Schuldner aus seinem Vermögen erbracht oder muss sie noch erbringen.Der Bundesgerichtshof führte aus, dass der Schuldner davor geschützt sein muss, dass ihn durch eine Pfändung letztlich eine... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Landsberg am Lech, Urteil vom 06.02.2017
- 3 C 701/16 -
Mieterseitige Forderung einer Aufwandsentschädigung für wiederholte Besichtigung der Wohnung durch Makler rechtfertigt keine ordentliche Kündigung des Mietvertrags durch Vermieter
Pflichtverletzung des Mieters ist nicht als erheblich anzusehen
Wurde eine Wohnung bereits zweimal durch verschiedene Makler besichtigt und verlangt der Mieter für eine dritte Besichtigung durch einen erneuten Makler eine Aufwandsentschädigung, ist der Vermieter nicht gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrags berechtigt. Denn die Pflichtverletzung des Mieters ist in diesem Fall nicht als erheblich anzusehen. Dies hat das Amtsgericht Landsberg am Lech entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beabsichtigte die Eigentümerin einer vermieteten Wohnung im Frühjahr 2014 diese zu verkaufen. Nachdem es in der Folgezeit zu zwei Besichtigungen der Wohnungen durch zwei unterschiedliche Makler kam, verlangte der Wohnungsmieter für einen dritten Besichtigungstermin durch einen erneuten Makler eine Aufwandsentschädigung in Höhe 75 EUR pro angefangener Besichtigungsstunde.... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 23.05.2016
- S 31 AL 966/13 -
Aufspaltung der Tätigkeit einer Schulbetreuungskraft in geringfügige und nebenberufliche Beschäftigung unwirksam
Auch auf zwei Verträge aufgespaltete Tätigkeit stellt einheitliche Beschäftigung an einem Arbeitsort dar
Das Sozialgericht Dortmund hat entschieden, dass die Aufspaltung der Tätigkeit einer Betreuungskraft an einer Ganztagsschule in eine geringfügige Beschäftigung und eine nebenberufliche Tätigkeit mit Aufwandsentschädigung unwirksam ist.
Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Schulbetreuungskraft aus Bochum seit 2002 jeweils auf ein Jahr befristete Arbeitsverträge von einer Tochtergesellschaft der Arbeiterwohlfahrt (AWO) erhalten. Im Jahre 2012 reduzierte der Arbeitgeber die Wochenstundenzahl von 18 auf 8 (Stundenlohn 9,50 Euro). Die AWO selbst schloss mit der Mitarbeiterin einen zweiten Vertrag über Sprachförderung... Lesen Sie mehr
Bundessozialgericht, Urteil vom 18.02.2016
- B 3 KS 1/15 R -
Bezüge aus ehrenamtlicher kommunalpolitischer Tätigkeit führen nicht zum Ausschluss aus Künstlersozialversicherung
Ausübung des Mandats als Ratsmitglied dient nicht dem "Broterwerb"
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass die Künstlersozialkasse die Mitgliedschaft einer selbstständigen Journalistin nicht wegen Bezügen aus einer ehrenamtlichen kommunalpolitischen Tätigkeit beenden darf. Nach Auffassung des Bundessozialgerichts wird das kommunalpolitische Mandat als Ratsmitglied rein ehrenamtlich und damit nicht "erwerbsmäßig" ausübt und berührt daher nicht den Status der selbstständige Publizistin als Versicherte der Künstlersozialversicherung.
Die Klägerin ist als selbstständige Journalistin und Lektorin seit Jahren in der Künstlersozialversicherung kranken- und pflegeversichert. Als Mitglied des Rates einer nordrhein-westfälischen Großstadt und Vorsitzende einer Fraktion erhält sie Sitzungsgelder, Aufwandsentschädigungen und Ersatz von Verdienstausfall. Die Summe dieser Bezüge überschreitet die Geringfügigkeitsgrenze deutlich;... Lesen Sie mehr
Landgericht Düsseldorf, Entscheidung vom 25.03.2015
- 12 O 54/14 -
Bestattungsverträge: Zu hohe Stornopauschale nach Kündigung
Bestattungsunternehmen dürfen nach Kündigung keine 7 % der Sterbeversicherung verlangen
Bestattungsunternehmen dürfen nach der vorzeitigen Kündigung eines Vorsorgevertrags keinen Aufwendungsersatz von 7 % des Werts einer Sterbegeldversicherung verlangen. Das hat das Landgericht Düsseldorf nach einer Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen gegen die Kuratorium Deutsche Bestattungskultur GmbH, einem Unternehmen des Bundesverbands deutscher Bestatter, entschieden.
Das Unternehmen des zugrunde liegenden Verfahrens bot Bestattungsvorsorgeverträge an, die es unter anderem dazu verpflichtete, im Todesfall ein geeignetes Unternehmen mit der Bestattung zu beauftragen. Finanziert werden sollten die Leistungen durch eine gleichzeitig abgeschlossene Sterbegeldversicherung der Nürnberger Versicherung. Falls der Kunde den Vertrag vorzeitig kündigt, sollte... Lesen Sie mehr