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Landgericht Lübeck, Beschluss vom 18.05.2022
- 7 T 155/22 -
Corona-Sonderzahlungen an Hamburger Beamte unterliegen der Pfändung
Corona-Sonderzahlung stellt weder Erschwernis- oder Gefahrenzulage noch Aufwandsentschädigung dar
Die Corona-Sonderzahlungen an Hamburger Beamte unterliegen der Pfändung. Sie sind nicht nach § 850 a Nr. 3 ZPO unpfändbar. Die Sonderzahlungen stellen weder eine Erschwernis- oder Gefahrenzulage noch eine Aufwandsentschädigung dar. Dies hat das Landgericht Lübeck entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall musste das Amtsgericht Schwarzenbeck darüber entscheiden, ob die gesetzliche
Keine Unpfändbarkeit der gesetzlichen Corona-Sonderzahlung
Das Landgericht Lübeck bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Die gesetzliche
Corona-Sonderzahlung keine Erschwernis- oder Gefahrenzulage
Durch die
Corona-Sonderzahlung keine Aufwandsentschädigung
Zudem handele es ich bei der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.06.2022
Quelle: Landgericht Lübeck, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Schwarzenbek, Beschluss vom 11.04.2022
[Aktenzeichen: 1 IK 159/19]
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Dokument-Nr. 31906
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