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Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 06.03.2019
- 2 K 317/17 -
Aus der Landeskasse gezahlte Aufwandsentschädigungen an eine ehrenamtliche Betreuerin können steuerpflichtig sein
Aufwandsentschädigungen nur in Höhe des Freibetrags steuerfrei
Die aus der Landeskasse an eine als ehrenamtliche Betreuerin für ihre selbständige Tätigkeit gezahlten Aufwandsentschädigungen sind nur in Höhe des Freibetrags nach § 3 Nr. 26b des Einkommensteuergesetzes (EStG) steuerfrei. Übersteigen die Vergütungen den Freibetrag von 2.100 Euro bzw. 2.400 Euro ab dem Streitjahr 2013, sind sie insoweit steuerpflichtig. So entschied das Finanzgericht Baden-Württemberg.
Die Klage der Klägerin auf vollumfängliche
Gesetzgeber schafft nach Gesetzesbegründung neue Steuerbefreiungsvorschrift für ehrenamtliche Betreuer
Das Finanzgericht Baden-Württemberg bestätigte die Auffassung des Finanzamts. Zum einen seien die Vergütungen an die Klägerin im Haushaltsplan nicht als
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.09.2019
Quelle: Finanzgericht Baden-Württemberg/ra-online (pm/kg)
- Gewährung des Pflegepauschbetrags bei Erhalt einer Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Betreuer ausgeschlossen
(Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 13.11.2017
[Aktenzeichen: 15 K 3228/16 E]) - BFH: Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Betreuer sind steuerfrei
(Bundesfinanzhof, Urteil vom 17.10.2012
[Aktenzeichen: VIII R 57/09])
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Dokument-Nr. 27815
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