die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Beamtenverhältnis auf Zeit“ veröffentlicht wurden
Oberverwaltungsgericht Münster, Urteil vom 01.06.2023
- 6 A 383/20 -
Übernahme in den Polizeivollzugsdienst zu Recht abgelehnt
Verhalten lässt an charakterlicher Eignung für Polizeivollzugsdienst zweifeln
Das Land Nordrhein-Westfalen hat es zu Recht abgelehnt, einen Kommissaranwärter aus Gütersloh, der während seiner Ausbildung heimlich ein Gespräch mit einem Landesbediensteten aufgezeichnet und im Rahmen eines Dienstunfallverfahrens widersprüchliche Angaben gemacht hat, in ein Beamtenverhältnis auf Probe im Polizeivollzugsdienst zu übernehmen. Das Oberverwaltungsgericht entschieden, dass die auf diese Vorgänge gestützte Annahme fehlender charakterlicher Eignung des Bewerbers nicht zu beanstanden ist.
Der 1989 geborene Kläger begehrt seine Einstellung in den Polizeivollzugsdienst als Beamter auf Probe. Im Jahr 2010 ernannte ihn das Land Nordrhein-Westfalen unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf zum Kommissaranwärter. Nachdem er wegen des Vorwurfs der Urkundenfälschung im Mai 2013 zunächst entlassen und nachfolgend von diesem Vorwurf freigesprochen worden war, schlossen der Kläger und das Land am 8.9.2016 einen Vergleich, mit dem sich das Land verpflichtete, die Entlassungsverfügung aufzuheben und dem Kläger Gelegenheit zu geben, seine Ausbildung fortzusetzen. Im August 2017 schloss der Kläger seine Ausbildung erfolgreich ab. Seinen... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 09.06.2020
- 2 BvR 469/20 -
BVerfG: Kategorische Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen Entlassung aus Widerrufsbeamtenverhältnis wegen Nichtbestehens einer Prüfung verfassungswidrig
Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz
Das Bundesverfassungsgerichts hat mit Beschluss einer Verfassungsbeschwerde stattgegeben, die sich gegen einen Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts richtet, durch den dem Beschwerdeführer einstweiliger Rechtsschutz gegen die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf kraft Gesetzes wegen endgültigen Nichtbestehens einer Prüfung im Rahmen der polizeilichen Ausbildung versagt wurde. Der angegriffene Beschluss verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz. Das Oberverwaltungsgericht verkennt Bedeutung und Tragweite dieses Grundrechts, indem es sich einer Prüfung der entlassungsauslösenden Prüfungsentscheidung sowie der dem Beschwerdeführer entstehenden Nachteile vollständig verschließt und so dem Beschwerdeführer einstweiligen Rechtsschutz in jedweder Form kategorisch versagt.
Im vorliegenden Fall absolvierte der Beschwerdeführer als Beamter auf Widerruf den Vorbereitungsdienst zum Erwerb der Laufbahnbefähigung der Fachrichtung Polizei. Im September 2019 teilte die Hochschule dem Beschwerdeführer mit, dass er die „Kontrollübung Pistole“ endgültig nicht bestanden habe und sein Studium mit Ablauf des Tages der schriftlichen Bekanntgabe des endgültigen Nichtbestehens... Lesen Sie mehr
Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 30.08.2016
- L 5 R 301/15 -
Bürgermeister hat keinen Anspruch auf vorzeitige Erstattung von Rentenbeiträgen
Beamte auf Zeit erhalten Beiträge nicht vorzeitig erstattet
Ist eine Person versicherungsfrei, erhält sie unter bestimmten Voraussetzungen vor Erreichen der Regelaltersgrenze die bereits geleisteten Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung erstattet. Für bestimmte Personen ist die vorzeitige Beitragserstattung jedoch gesetzlich ausgeschlossen. Das gilt insbesondere für Beamte auf Zeit, zu welchen auch hauptamtliche Bürgermeister gehören. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein seit dem Jahr 2003 amtierender hauptamtlicher Bürgermeister aus dem Landkreis Fulda beantragte die vorzeitige Erstattung seiner Rentenversicherungs-Beiträge in Höhe von knapp 15.000 Euro. Dies lehnte die Deutsche Rentenversicherung mit der Begründung ab, dass der Bürgermeister nur als Beamter auf Zeit versicherungsfrei sei. Der... Lesen Sie mehr
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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.08.2015
- 2 A 11059/14.OVG -
Beamte auf Zeit können wegen Schwerbehinderung vorzeitigen Ruhestand beanspruchen
Aktuelle gesetzliche Regelung gilt trotz vorhandener Begrenzung im Wortlaut auch für Beamte auf Zeit
Beamtinnen und Beamte auf Zeit haben auch auf Grundlage des seit 2012 geltenden Landesbeamtengesetzes die Möglichkeit, bei Vorliegen einer Schwerbehinderung auf ihren Antrag hin mit Vollendung des 61. Lebensjahres in den vorzeitigen Ruhestand versetzt zu werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls ist eine Verbandsgemeinde, deren seit 1992 amtierender Bürgermeister (Beigeladener) zum 1. Januar 2010 seine aktuelle und noch bis zum 31. Dezember 2017 laufende Amtszeit angetreten hat. Für die Dauer der Amtszeit steht er in einem Beamtenverhältnis auf Zeit. Unter Berufung auf eine anerkannte Schwerbehinderung beantragte er im Jahr 2013 bei... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 24.09.2014
- 1 K 310/14.NW -
Kein vorzeitiger Ruhestand für Beamte auf Zeit
Beamtenverhältnis auf Zeit muss in Bezug auf vorzeitigen Ruhestand nicht mit Beamtenverhältnis auf Lebenszeit gleichgestellt werden
Das Verwaltungsgericht Neustadt hat entschieden, dass die seit 2012 geltenden Vorschriften des Landesbeamtengesetzes in Rheinland-Pfalz für Beamtinnen und Beamte auf Zeit im Unterschied zur früheren Gesetzeslage keine Möglichkeit mehr vorsehen, vorzeitig wegen Schwerbehinderung mit 60 Lebensjahren aus dem aktiven Dienst auszuscheiden.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls war eine Verbandsgemeinde, deren Bürgermeister ab 2010 für eine Amtszeit von acht Jahren gewählt worden ist. Für die Dauer der Amtszeit steht er in einem Beamtenverhältnis auf Zeit. Unter Berufung auf eine anerkannte Schwerbehinderung beantragte er bei der Verbandsgemeinde, ihn mit 62 Jahren in den vorzeitigen Ruhestand zu versetzen. Die... Lesen Sie mehr
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Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25.10.2012
- 1 M 103/12 -
Landesbeauftragter für Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes darf durch Landtag ernannt werden
Begründung eines Beamtenverhältnisses auf Zeit hierbei nicht verfassungswidrig
Die Wahl um das Amt der Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR darf durch den Landtag erfolgen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt und wies damit die hiergegen gerichtete Beschwerde eines Mitbewerbers zurück.
In dem zugrunde liegenden Eilrechtsschutzverfahren ging es im Wesentlichen um die Frage, ob die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 AG StUG LSA vorgesehene Wahl des Landesbeauftragten durch den Landtag sowie die Begründung eines Beamtenverhältnisses auf Zeit gemäß § 3 Abs. 3 Satz 1 AG StUG LSA verfassungswidrig sind.*Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hat diese Frage verneint.... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 17.12.2009
- BVerwG 2 C 71.08 -
BVerwG: Keine Versorgungsbezüge auf Basis eines nur kurzfristig ausgeübten Führungsamtes auf Zeit
Gefordertes Ruhegehalt nur bei Ableistung einer Dienstzeit von mindestens fünf Jahren möglich
Wer nach dreijähriger Ausübung eines Amtes mit leitender Funktion im Beamtenverhältnis auf Zeit in den Ruhestand tritt, kann Versorgung nicht nach dem Beförderungsamt, sondern nur nach dem auf Lebenszeit innegehabten niedrigeren Amt erhalten. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Der Kläger war im Jahre 2001 vom Leitenden Senatsrat zum Senatsdirigenten befördert worden, im Hinblick auf die damals geltende Berliner Rechtslage für Beamte mit leitender Funktion allerdings nur im Beamtenverhältnis auf Zeit. Nach seiner Pensionierung im Jahre 2004 begehrte er Versorgungsbezüge unter Berücksichtigung seiner Ernennung zum Senatsdirigenten. Das beklagte Land hat dies abgelehnt, weil er... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 28.05.2008
- 2 BvL 11/07 -
Vergabe von Führungsämtern im Beamtenverhältnis auf Zeit ist verfassungswidrig
Bundesverfassungsgericht kippt Befristung
Im Staatsdienst dürfen Führungspositionen grundsätzlich nicht zeitlich befristet werden. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht. Die Richter erklärten eine anderslautende Regelung im Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen für verfassungswidrig. Eine befristete Vergabe verletze das Lebenszeitprinzip; dieses wiederum sei für die Unabhängigkeit der Beamten nötig. Nach § 25 b Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen wurden Führungsämter zunächst auf Zeit vergeben, erst nach zwei Amtszeiten von zusammen 10 Jahren wurde auch das Amt auf Lebenszeit übertragen.
Nach § 25 b Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen (LBG NRW) werden bestimmte Führungsämter zunächst im Beamtenverhältnis auf Zeit vergeben. Dabei wird das fortbestehende, jedoch ruhende Beamtenverhältnis auf Lebenszeit durch das zusätzlich begründete Beamtenverhältnis auf Zeit überlagert. Eine Verleihung des Führungsamts auf Lebenszeit ist erst möglich, nachdem zwei Amtszeiten von... Lesen Sie mehr