die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Begehungsschein (Jagd)“ veröffentlicht wurden
Landgericht Frankenthal, Urteil vom 17.02.2021
- 2 S 26/20 -
Wer mit der Gemeinde einen Jagdpachtvertrag schließt, muss "jagdpachtfähig" sein
Voraussetzungen für Pachtvertrag zweier Jäger nicht erfüllt
Ein Jagdpachtvertrag über ein Jagdrevier ist nur dann wirksam, wenn der Jäger bei Beginn der Pachtzeit bereits drei Jahre einen Jagdschein besitzt. Schließen sich mehrere Jäger zusammen und sind nicht alle in diesem Sinne "jagdpachtfähig", so ist der gesamte Pachtvertrag nichtig. Das hat das Landgericht Frankenthal entschieden. Haben die Jagdpächter ihrerseits bereits sog. Begehungsscheine an andere Jäger ausgegeben, so müssen die dafür entrichteten Beträge zurückerstattet werden.
Zwei Pfälzer Jäger hatten 2017 von einer Gemeinde im Pfälzerwald ein Jagdgebiet gepachtet. Einer der beiden Männer besaß aber bei Beginn der Pachtzeit seinen Jagdschein weniger als drei Jahre und war damit nicht "jagdpachtfähig" im Sinne des Jagdgesetzes. Die Untere Jagdbehörde teilte deshalb mit, dass sie den Pachtvertrag als nichtig ansehe. Nun forderte ein weiterer Jagdfreund aus der Nähe von Kaiserslautern von den beiden Pächtern 2.000 Euro zurück. Diese Summe hatte er für einen sog. Begehungsschein überwiesen. Diesen Betrag sah er als verloren an; er hätte dafür ca. ein Jahr lang in dem Revier jagen dürfen. In zweiter Instanz gab ihm jetzt... Lesen Sie mehr