die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Berufsordnung der Zahnärzte“ veröffentlicht wurden
Landgericht Köln, Urteil vom 21.06.2012
- 31 O 25/12 -
Zahnreinigung für 19 Euro/Bleaching für 149 Euro: Zahnarztwerbung bei Groupon und Daily Deal ist wettbewerbswidrig
Verbot der reklamehaften und anpreisenden Werbung durch Berufsordnung der Zahnärzte
Nach der Berufsordnung der Zahnärzte ist es dem Zahnarzt verboten, reklamehaft bzw. anpreisend seine Leistungen zu bewerben. Bietet er daher bei Gutscheinportalen im Internet Leistungen zu deutlich geringeren Preisen an, handelt er wettbewerbswidrig. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Köln hervor.
Im zugrunde liegenden Fall bot ein Zahnarzt über die Gutscheinportale "Groupon" und "Daily Deal" eine professionelle Zahnreinigung für 19 € sowie ein Bleaching der Zähne und eine kosmetische Zahnreinigung für 149 € an. Die Zahnärztekammer Nordrhein sah darin ein wettbewerbswidriges Verhalten und klagte auf Unterlassung.Das Landgericht Köln entschied zu Gunsten der Zahnärztekammer. Ihr habe ein Anspruch auf Unterlassung nach § 8 UWG zugestanden. Denn der Zahnarzt habe gegen seine Berufsordnung und damit gegen eine Marktverhaltensregel im Sinn des § 4 Nr. 11 UWG verstoßen.Zwar dürfe ein Zahnarzt... Lesen Sie mehr