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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Besitzstörung“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Rüsselsheim, Urteil vom 19.07.2021
- 3 C 1039/20 (41) -
Kostentragungspflicht für privates Abschleppen setzt nicht sofortige Entfernung des Fahrzeugs nach verbotswidrigem Parken voraus
Anspruch auf Beseitigung einer verbotenen Eigenmacht besteht unabhängig von dieser zeitlichen Begrenzung
Ein Fahrzeughalter hat auch dann die Kosten für ein privates Abschleppen seines Fahrzeugs zu tragen, wenn sein Fahrzeug nicht "sofort" im Sinne von § 859 Abs. 3 BGB - also nach dem verbotswidrigen Parken - entfernt wird. Der Anspruch auf Beseitigung der verboteneren Eigenmacht besteht unabhängig von dieser zeitlichen Begrenzung. Dies hat das Amtsgericht Rüsselheim entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall ließ ein Grundstückseigentümer im Jahr 2020 ein auf sein Grundstück verbotswidrig stehendes Fahrzeug mit Hilfe der Abschlepp-App "Parknotruf" abschleppen. Nachfolgend stritten sich die Parteien vor dem Amtsgericht Rüsselsheim über die Kostenerstattung des Abschleppvorgangs. Die Falschparkerin lehnte eine Kostentragung ab. Sie führte an, dass ihr Fahrzeug bereits seit 11 Tagen an der Stelle stand und damit die Abschleppmaßnahme nicht mehr "sofort" im Sinne von § 859 Abs. 3 BGB sei.Das Amtsgericht Rüsselheim entschied zu Gunsten des Grundstückseigentümers. Diesem stehe ein Anspruch auf Erstattung... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 01.10.2019
- 4 U 774/19 -
Systembetreiber darf gelbe Tonnen bei Fehlbefüllung nicht eigenmächtig abziehen
Grundstückseigentümer ist Besitzer der auf Grundstück abgestellten Wertstofftonnen
Kommt es zu einer Fehlbefüllung von gelben Tonnen durch Mieter eines Wohnhauses, so ist der Systembetreiber nicht berechtigt, die Wertstofftonnen eigenmächtig abzuziehen. Besitzer der Tonnen ist der Grundstückseigentümer, so dass der eigenmächtige Abzug eine Besitzstörung darstellt. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Da es wiederholt zu einer Fehlbefüllung von gelben Tonnen durch die Mieter einer Wohnhauses kam, teilte die Systembetreiberin der Grundstückseigentümerin im Juli 2017 mit, dass die Wertstofftonnen gemäß den Nutzungsbedingungen abgezogen werden. Obwohl die Grundstückseigentümerin dem widersprach, erfolgte zunächst der Abzug der Tonnen. Nachdem... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 20.04.2016
- 65 S 424/15 -
Ernsthafte konkrete Absicht des Vermieters zum Aufstellen eines Baugerüstes kann Besitzstörung und somit Unterlassungsanspruch begründen
Keine Besitzstörung des Mieters aufgrund Baugerüstes am Nachbarhaus
Beabsichtigt ein Vermieter ernsthaft und konkret das Aufstellen eines Baugerüstes, so kann dies für den Mieter eine Besitzstörung im Sinne des § 862 Abs. 1 BGB darstellen und somit ein Unterlassen im Wege des Eilrechtsverfahrens begründen. Dies gilt hingegen dann nicht, wenn das Baugerüst für Modernisierungsarbeiten oder den Neubau von Wohnungen benötigt wird. Eine Besitzstörung ist zudem nicht dadurch gegeben, dass am Nachbarhaus ein Baugerüst steht. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Mieter einer Wohnung erhielt im Februar und September 2015 Schreiben seines Vermieters, in dem umfangreiche Arbeiten am Haus angekündigt wurden. So sollte die komplette Fassade eingerüstet und saniert, das Dachgeschoß zu Wohnungen ausgebaut sowie das Dach gedämmt werden. Der Mieter war damit nicht einverstanden und machte daher im Wege... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 28.11.1995
- 47 C 1789/95 -
Vermieter darf sich Kinderlärm nicht durch eigene Lärmstörung erwehren
Mieter steht Unterlassungsanspruch aufgrund Besitzstörung zu
Ein Vermieter ist nicht berechtigt, einer Störung durch Kinderlärm mit Hilfe einer eigenen Lärmstörung zu begegnen. Darin ist eine eigene verbotene Eigenmacht zu sehen. Der Mieter kann daher Unterlassung wegen einer Besitzstörung verlangen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Vermieter fühlte sich im Oktober 1995 durch seine über ihn wohnenden Mieter in seiner Ruhe gestört. Der Vermieter behauptete, dass ständig erheblicher Kinderlärm aus der Wohnung gedrungen sei. Um dies zu unterbinden, schlug er an vier Tagen wiederholt bis zu 7 Minuten lang an einen Heizkörper bzw. dem Heizungsrohr in seiner Wohnung. Davon... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 02.07.2014
- 11 C 1004/14 -
Erfordernis einer Modernisierungsankündigung gilt nur für Modernisierung durchführenden Vermieter
Dritter nicht zur Ankündigung von Modernisierungen verpflichtet
Das Erfordernis eine Modernisierung anzukündigen gilt nur für den Vermieter, der selbst eine Modernisierung durchführen will. Ein Dritter dagegen ist nicht verpflichtet entsprechende Arbeiten anzukündigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Mitte hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall beabsichtigte die Eigentümerin eines in einem Wohnhaus liegenden Dachgeschosses dessen Ausbau. Die Hausverwaltung teilte dies im April 2014 den Mietern der unter dem Dachgeschoss liegenden Wohnung mit. Die Eigentümerin des Dachgeschosses war nicht zugleich Eigentümerin der Wohnung. Da die Wohnungsmieter keine ordnungsgemäße Modernisierungsankündigung erhielten,... Lesen Sie mehr
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Landgericht Berlin, Urteil vom 23.02.2015
- 18 S 132/14 -
Ohne Duldungstitel muss Mieter keinen Anbau eines Balkons hinnehmen
Balkonanbau stellt Besitzstörung durch verbotene Eigenmacht dar
Ein Mieter muss den Anbau eines Balkons jedenfalls dann nicht hinnehmen, wenn der Vermieter über keinen entsprechenden Duldungstitel verfügt. Denn in diesem Fall stellt der Balkonanbau eine Besitzstörung durch verbotene Eigenmacht dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall plante die Vermieterin den Anbau eines Balkons an einer Mietwohnung. Der Mieter war damit jedoch nicht einverstanden und wollte mit Hilfe einer einstweiligen Verfügung den Anbau stoppen. Das Amtsgericht Charlottenburg gab dem statt. Dagegen richtete sich die Berufung der Vermieterin.Das Landgericht Berlin bestätigte... Lesen Sie mehr
Landgericht Augsburg, Urteil vom 24.08.1984
- 4 S 2099/84 -
Zweimaliger kurzfristiger Besuch einer Nachbarskatze im Schlafzimmer innerhalb eines knappen halben Jahrs begründet keinen Unterlassungsanspruch
Grundstückseigentümer muss Besuch einer Katze auf Grundstück hinnehmen
Dringt die Katze eines Nachbarn innerhalb eines knappen halben Jahrs zweimal kurzfristig in das Schlafzimmer eines Grundstückseigentümers ein, so stellt dies noch keine Besitzstörung dar, die einen Unterlassungsanspruch rechtfertigt. Zudem muss ein Grundstückseigentümer aufgrund des nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnisses den Besuch einer Katze auf dem Grundstück hinnehmen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Augsburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Eigentümer eines Grundstücks klagten im Jahr 1984 gegen einen ihrer Nachbarn auf Unterlassung des Besuchs ihrer Katze. Hintergrund dessen war, dass die Katze unter anderem innerhalb eines knappen halben Jahres zweimal kurzfristig in ihr Schlafzimmer eindrang und zudem regelmäßig ihr Grundstück betrat.Das... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Beschluss vom 24.10.2014
- 63 S 203/14 -
Durch Bauarbeiten begründete Beeinträchtigung der Mietwohnung rechtfertigt Unterlassungsanspruch nur bei Vorliegen einer erheblichen Störung
Bei unwesentlichen Störungen stehen mietrechtliche Gewährleistungsansprüche zur Verfügung
Kommt es aufgrund eines aufgestellten Gerüstes und von Bauarbeiten zu einer Beeinträchtigung einer Mietwohnung, so rechtfertigt dies nur dann einen Unterlassungsanspruch, wenn sich die Beeinträchtigung als erheblich darstellt. Liegt dagegen eine nur unwesentliche Störung vor, so stehen dem Mieter die mietrechtlichen Gewährleistungsansprüche, wie etwa das Recht zur Mietminderung, zur Verfügung. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall beklagten sich die Mieter einer Wohnung über Beeinträchtigungen, die mit Bauarbeiten an der Außenfassade des Hauses einhergingen. So führten sie an, dass es durch Hämmern, Klopfen, Bohren, Transport von Baumaterial über einen Lastenaufzug, lautstarke Unterhaltungen der Bauarbeiter sowie durch Sägearbeiten zu einer Lärmbelästigung gekommen sein soll. Darüber... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 28.09.1979
- 13 U 86/79 -
Fotografieren eines einsehbaren Balkons stellt keine Besitzstörung oder Verletzung des Persönlichkeitsrechts dar
Anspruch auf Unterlassung besteht nicht
Fotografiert ein Mieter aus seiner Wohnung oder dem Treppenhaus den Balkon eines Mitmieters, so liegt darin weder eine Besitzstörung noch eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Ein Anspruch auf Unterlassung besteht daher nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall fotografierte ein Mieter vom Fenster des Treppenhauses sowie aus seiner Wohnung heraus den Balkon eines Mitmieters. Zweck der Aufnahmen war die Sicherung von Beweismitteln für einen späteren Prozess. Der Mitmieter war mit den Fotoaufnahmen nicht einverstanden und klagte auf Unterlassung.Das Oberlandesgericht Celle entschied... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Köln, Beschluss vom 01.04.1985
- 207 C 489/84 -
Unterlassungsanspruch: Mieter dürfen keine Textilien aus dem Wohnungsfenster ausschütteln
In Nachbarswohnung eindringender Schmutz stellt Besitzstörung dar
Schütteln Mieter über einen wohnenden Nachbarn ihre Textilien aus dem Fenster aus und dringt daher Schmutz in die Wohnung, stellt dies eine Besitzstörung dar. Die Betroffenen können daher auf Unterlassung klagen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Köln hervor.
Im zugrunde liegenden Fall schüttelten die Mieter einer Wohnung ihre Decken, Teppiche und andere Textilien aus dem Fenster aus. Dadurch drang in die darunter liegende Wohnung der Nachbarn Schmutz und Katzenhaare ein. Diese sahen sich durch das Verhalten ihrer Mitmieter belästigt und klagten auf Unterlassung.Das Amtsgericht Köln gab den betroffenen Nachbarn... Lesen Sie mehr
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