wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Augsburg, Urteil vom 24.08.1984
4 S 2099/84 -

Zweimaliger kurzfristiger Besuch einer Nachbarskatze im Schlafzimmer innerhalb eines knappen halben Jahrs begründet keinen Unter­lassungs­anspruch

Grund­stücks­eigen­tümer muss Besuch einer Katze auf Grundstück hinnehmen

Dringt die Katze eines Nachbarn innerhalb eines knappen halben Jahrs zweimal kurzfristig in das Schlafzimmer eines Grund­stücks­eigen­tümers ein, so stellt dies noch keine Besitzstörung dar, die einen Unter­lassungs­anspruch rechtfertigt. Zudem muss ein Grund­stücks­eigen­tümer aufgrund des nachbarschaftlichen Gemeinschafts­verhältnisses den Besuch einer Katze auf dem Grundstück hinnehmen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Augsburg hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Eigentümer eines Grundstücks klagten im Jahr 1984 gegen einen ihrer Nachbarn auf Unterlassung des Besuchs ihrer Katze. Hintergrund dessen war, dass die Katze unter anderem innerhalb eines knappen halben Jahres zweimal kurzfristig in ihr Schlafzimmer eindrang und zudem regelmäßig ihr Grundstück betrat.

Zweimaliger kurzfristiger Besuch der Nachbarskatze im Schlafzimmer rechtfertigte keinen Unterlassungsanspruch

Das Landgericht Augsburg entschied gegen die Grundstückseigentümer. Ihnen habe kein Unterlassungsanspruch aufgrund des zweimaligen kurzfristigen Besuchs der Nachbarskatze in ihrem Schlafzimmer innerhalb eines knappen halben Jahrs zugestanden. Denn darin sei keine andauernde Beeinträchtigung des Besitzes zu sehen gewesen. Eine zu unterlassende Besitzstörung habe daher nicht vorgelegen.

Kein Unterlassungsanspruch aufgrund Besuchs der Katze auf Grundstück

Der Besuch der Katze auf dem Grundstück habe nach Ansicht des Landgerichts ebenfalls keinen Unterlassungsanspruch gerechtfertigt. Zwar sei darin eine Besitzstörung zu sehen gewesen. Diese sei aber aufgrund des nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnisses hinzunehmen gewesen. Es sei zu beachten gewesen, dass in Vorortvierteln mit Einfamilienhaus-, Doppelhaus- und Reihenhausbebauung mit Gärten die Katzenhaltung mit freiem Auslauf zur Lebensführung vieler Familien gehört. Es dürfe nicht sein, dass ein einziger Bewohner eines solchen Viertels weitgehend die Katzenhaltung beeinflussen kann. Dies habe insbesondere in Anbetracht dessen gegolten, dass der Katzenhalter nicht in unmittelbarer Nachbarschaft wohnte, sondern mehrere Wohngrundstücke entfernt.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.06.2015
Quelle: Landgericht Augsburg, ra-online (zt/WuM 1989, 624/rb)

Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:

Aktuelle Urteile aus dem Eigentumsrecht | Grundstücksrecht | Nachbarrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 1985, Seite: 499
NJW 1985, 499
 | Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR)
Jahrgang: 1985, Seite: 554
VersR 1985, 554
 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 1989, Seite: 624
WuM 1989, 624

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 21229 Dokument-Nr. 21229

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil21229

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?