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Landgericht Augsburg, Urteil vom 24.08.1984
- 4 S 2099/84 -
Zweimaliger kurzfristiger Besuch einer Nachbarskatze im Schlafzimmer innerhalb eines knappen halben Jahrs begründet keinen Unterlassungsanspruch
Grundstückseigentümer muss Besuch einer Katze auf Grundstück hinnehmen
Dringt die Katze eines Nachbarn innerhalb eines knappen halben Jahrs zweimal kurzfristig in das Schlafzimmer eines Grundstückseigentümers ein, so stellt dies noch keine Besitzstörung dar, die einen Unterlassungsanspruch rechtfertigt. Zudem muss ein Grundstückseigentümer aufgrund des nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnisses den Besuch einer Katze auf dem Grundstück hinnehmen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Augsburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Eigentümer eines Grundstücks klagten im Jahr 1984 gegen einen ihrer Nachbarn auf
Zweimaliger kurzfristiger Besuch der Nachbarskatze im Schlafzimmer rechtfertigte keinen Unterlassungsanspruch
Das Landgericht Augsburg entschied gegen die
Kein Unterlassungsanspruch aufgrund Besuchs der Katze auf Grundstück
Der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.06.2015
Quelle: Landgericht Augsburg, ra-online (zt/WuM 1989, 624/rb)
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 1985, Seite: 499 NJW 1985, 499 | Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR)
Jahrgang: 1985, Seite: 554 VersR 1985, 554 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 1989, Seite: 624 WuM 1989, 624
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Dokument-Nr. 21229
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