die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „betriebliche Einigungsstelle“ veröffentlicht wurden
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 13.02.2007
- 1 ABR 18/06 -
Bundesarbeitsgericht zur Kostenübernahme bei einheitlicher Personalkleidung
Betriebliche Einigungsstelle kann nicht regeln, wer die Kosten zu tragen hat
Eine betriebliche Einigungsstelle kann zwar bestimmen, ob die Arbeitnehmer zum Zwecke eines einheitlichen Erscheinungsbildes während der Arbeit eine bestimmte Kleidung tragen sollen und wer die Kleidung zu beschaffen hat. Die Frage, wer die Kosten für die Personalkleidung zu tragen hat, fällt allerdings nicht in die Regelungsbefugnis einer betrieblichen Einigungsstelle. Das geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts hervor.
Nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG hat der Betriebsrat mitzubestimmen, wenn Arbeitnehmer zum Zwecke eines einheitlichen Erscheinungsbildes während der Arbeit eine bestimmte Kleidung tragen sollen. Können sich Arbeitgeber und Betriebsrat über eine solche Kleiderordnung nicht einigen, entscheidet die Einigungsstelle. Diese kann auch bestimmen, wer die Kleidung zu beschaffen hat. Sie kann nicht regeln, wer die hierfür anfallenden Kosten tragen muss. Regelungen über die Kostentragung betreffen nicht die Ordnung des Betriebs und das Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb. Sie unterfallen daher nicht dem Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG. Die... Lesen Sie mehr