die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Bitte nicht stören Schild“ veröffentlicht wurden
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 09.01.2009
- 2-19 O 153/08 -
Hotel muss "Bitte nicht stören"-Schild respektieren und darf nicht sofort bei Nichterreichen eines Reisenden das Zimmer öffnen
In Privatsphäre des Hotelgastes darf nur bei Anhaltspunkten für einen Notfall eingegriffen werden
Wer ein "Bitte nicht stören"-Schild an die Tür seines Hotelzimmers hängt, sollte vorsichtig sein, denn weder der Reiseveranstalter noch Hotelangestellte können gedrängt werden, ein solches Hinweisschild zu missachten und das Zimmer zu öffnen. Bei Gesundheitsproblemen kann das schwerwiegende Folgen haben, wie ein Fall des Landgerichts Frankfurt zeigt.
Im zugrunde liegenden Fall reiste eine Frau nach Ägypten, um dort ihren Urlaub zu verbringen. Sie hatte einen Pauschalurlaub gebucht und bewohnte ein Einzelzimmer. An die Zimmertür hatte sie ein "Don't disturb"-Schild (Bitte nicht stören) gehängt. Durch ein Nierenversagen erlitt sie eine Harnvergiftung und wurde in ihrem Zimmer ohnmächtig. Sie konnte daher an diesem Tag (30. Mai) nicht wie üblich gegen 20.00 Uhr ihren in Deutschland weilenden Ehemann anrufen. Dieser machte sich Sorgen und unterrichtete die Hotelleitung, die am 31. Mai lediglich einen Zettel unter der Zimmertür durchschob, mit der Bitte, die Frau möge sich bei ihrem Mann melden. Wegen... Lesen Sie mehr