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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Blockupy-Bündnis“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 10.10.2012
- 5 K 2229/12.F -
Versammlungsverbot zum Thema "Für das Recht auf Versammlungsfreiheit" war rechtswidrig
Versammlungsbehörde kommt Kooperationspflicht nicht hinreichend nach und verbietet zulässige Versammlung
Das verfassungsrechtliche Kooperationsgebot der Stadt Frankfurt am Main gegenüber dem Komitee für Grundrechte und Demokratie ist nicht hinreichend beachtet. Die Versammlungsbehörde ist in dem Einzelfall ihrer Kooperationspflicht nicht hinreichend nachgekommen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main.
In dem zugrunde liegenden Fall meldete die Klägerin am 14.05.2012 für Donnerstag, den 17.05.2012, Christi Himmelfahrt, beim Ordnungsamt der Beklagten für die Zeit von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr auf dem Paulsplatz eine Versammlung mit dem Thema „Für das Recht auf Versammlungsfreiheit“ an, zu der sie 2000 Teilnehmer erwartete. Anliegen der Versammlung war die Rücknahme der Blockupy-Verbote der Stadt Frankfurt am Main für Veranstaltungen der Blockupy-Bewegung vom 16. – 19. Mai. Im Internet rief das Blockupy-Bündnis dazu auf, an der Kundgebung der Klägerin teilzunehmen, sollte das Gericht die Verbote der eigenen Veranstaltung nicht aufheben.... Lesen Sie mehr
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