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Oberlandesgericht Thüringen, Urteil vom 30.06.2016
- 1 U 66/16 -
Mangelhaftes Bauwerk aufgrund möglicher Schädigung der Bodenplatte durch betonaggressives Grundwasser
Kosten der dauerhaften Grundwasserabsenkung nicht unverhältnismäßig
Ein Bauwerk ist mangelhaft, wenn während der Errichtung ein unzureichender Beton verwendet wurde und dadurch die Bodenplatte dem betonaggressiven Grundwasser nicht standhalten wird. Als Mangelbeseitigung kommt allein die dauerhafte Absenkung des Grundwassers in Betracht. Die dadurch entstehenden Kosten von bis zu 150.000 EUR sind nicht unverhältnismäßig. Dies hat das Thüringer Oberlandesgericht entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2008 wurde eine Baufirma mit der Errichtung eines Einfamilienhauses mit Keller beauftragt. Das zu bebauende Grundstück war betonaggressivem Grundwasser ausgesetzt, wodurch ein spezieller Beton für die Bodenplatte und die Kellerwände erforderlich war. Die Baufirma verwendete aber einen unzureichenden Beton. Nach Fertigstellung des Hauses klagte der Bauherr aufgrund dessen auf Schadensersatz in Höhe von 150.000 EUR. Dieser Betrag entsprach den zu erwartenden Kosten, die für eine dauerhafte Absenkung des Grundwassers erforderlich waren. Die Baufirma hielt den Betrag für unverhältnismäßig. Zudem führte... Lesen Sie mehr
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