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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Dachbegrünung“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Köln, Urteil vom 01.03.2016
- 206 C 232/15 -
Keine Umlagefähigkeit von Dachbegrünungskosten als Betriebskosten
Keine Verschönerung oder Aufwertung des Wohnanwesens durch nicht einsehbare Dachbegrünung
Ist eine Dachbegrünung nicht einsehbar, so können die dadurch entstandenen Kosten nicht als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden. Denn durch eine nicht einsehbare Dachbegrünung wird das Wohnanwesen weder verschönert noch dessen Gesamteindruck aufgewertet. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Köln hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurden der Mieterin einer Wohnung durch die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2013 Gartenpflegekosten in Höhe von 35,39 EUR in Rechnung gestellt. Die Kosten ergaben sich aus einer Dachbegrünung. Da diese von außen nicht zu sehen war, weigerte sich die Mieterin die Kosten zu tragen. Der Fall kam daraufhin vor Gericht.Das Amtsgericht Köln entschied zu Gunsten der Mieterin. Die Dachbegrünungskosten seien nicht als Betriebskosten umlagefähig gewesen. Zwar seien nach Nr. 10 der Anlage 3 zu § 27 der Zweiten Berechnungsverordnung die Kosten der Pflege und Unterhaltung einer Gartenanlage umlagefähig.... Lesen Sie mehr
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