Alle verfügbaren Entscheidungen zum Thema „Eierstock“ finden Sie mit unserer Suchfunktion. »
die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Eierstock“ veröffentlicht wurden
Landgericht Mainz, Urteil vom 24.06.2010
- 2 O 312/06 -
Unfruchtbarkeit einer fast 15-jährigen Frau nach fehlerhafter Operation rechtfertigt Schmerzensgeld von 50.000 Euro
Versehentliches Herausreißen des rechten Eierstocks bei Entfernung des tumorbefallenen linken Eierstocks
Wird während einer Operation zur Entfernung des mit einem Tumor befallenen linken Eierstocks aufgrund einer Sichtbehinderung versehentlich der rechte gesunde Eierstock einer fast 15-jährigen Patientin mit herausgerissen, so liegt ein Behandlungsfehler vor. Die damit verbundene Unfruchtbarkeit sowie die Notwendigkeit zur lebenslangen Hormonbehandlung rechtfertigt ein Schmerzensgeld in Höhe von 50.000 Euro. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Mainz hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der linke Eierstock einer fast 15-jährigen Frau war von einem Tumor befallen und musste daher entfernt werden. Während der Operation im März 2006 kam es bei der Entfernung des sogenannten Bergebeutels zu einer Komplikation. Der Beutel steckte aus unbekannten Gründen fest. Ohne sich zu vergewissern, warum der Beutel feststeckte, zog der operierende Arzt an dem Beutel, bis er sich löste. Dabei kam es jedoch zu einem Abriss des gesunden rechten Eierstocks. Aufgrund dessen klagte die junge Patientin gegen den Arzt auf Zahlung von Schmerzensgeld.Das Landgericht... Lesen Sie mehr
Landgericht München I, Entscheidung vom 04.08.2004
- 9 O 12563/02 -
Wie weit reicht die Einwilligungserklärung zu einer Operation?
Mit einer Zyste am rechten Eierstock wurde eine 52-jährige Patientin in die Frauenklinik im Klinikum Innenstadt der Ludwig-Maximilians-Universität in München überwiesen. Als sie das Klinikum verließ, fehlten ihr beide Eierstöcke und die Gebärmutter. Die Patientin war der Meinung, dass dieser Eingriff weit über das Notwendige hinausging und verklagte den bei der Operation tätigen Assistenzarzt auf Schmerzensgeld in Höhe von 40.903,35 Euro, da sie seit der Operation unter schweren körperlichen wie seelischen Problemen leide.
Die Patientin war am 19.10.1998 zur Untersuchung in die Frauenklinik überwiesen worden, wo eine ca. 5 cm große Zyste am rechten Eierstock festgestellt wurde. Hierauf riet der Assistenzarzt zu einer Entfernung der Geschwulst. Diesem Rat folgte die Patientin und unterschrieb das Formblatt "Einwilligung zur Operation". Hierin erklärte sie sich zu einer Entfernung der Geschwulst und des... Lesen Sie mehr
Alle verfügbaren Entscheidungen zum Thema „Eierstock“ finden Sie mit unserer Suchfunktion. »