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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Ein-Euro-Jobs“ veröffentlicht wurden

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 18.12.2018
- L 11 AS 109/16 -

Fahrgastbegleiter mit Ein-Euro-Job hat keinen Anspruch auf Tariflohn

Ein-Euro-Job für gemeinnützige Zusatzarbeiten verdrängt keine reguläre Arbeit

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass Ein-Euro-Jobs nur für gemeinnützige Zusatzarbeiten eingerichtet werden dürfen, die keine reguläre Arbeit verdrängen. Ein Fahr­gast­begleit­service der ÜSTRA in Hannover genügt diesen Anforderungen.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein ehemaliger Hartz IV-Empfänger aus Hannover geklagt, der vom Jobcenter in eine Eingliederungsmaßnahme als Fahrgastbegleiter der Verkehrsbetriebe vermittelt wurde. Drei Jahre lang half er Senioren und Rollstuhlfahrern beim Einsteigen, unterstützte Eltern mit Kinderwagen und begleitete Patienten zum Arzt. Als er in einer Praxis den Werbeflyer eines Begleitdienstes fand, kamen ihm Zweifel, ob er wirklich eine Zusatzarbeit ausübt.Vom Jobcenter verlangte der Mann nun Tariflohn als Wertersatz für seine Arbeit. Nach seiner Ansicht erbringe die ÜSTRA eine kostenlose Leistung, die bei anderen Anbietern... Lesen Sie mehr

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.05.2012
- L 2 AS 397/10 -

Ein-Euro-Job wird nur bei Anwesenheit bezahlt

Bezieher von SGB II-Leistungen erhält für krankheitsbedingte Fehlzeiten kein Geld

Nimmt ein Bezieher von Leistungen nach dem SGB II an einer Arbeitsgelegenheit teil, erhält er die Aufwandsentschädigung nur für die Zeiten der Anwesenheit. Bei krankheitsbedingten Fehlzeiten gibt es kein Geld. Dies geht aus einer Entscheidung des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt hervor.

Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt begründete seine Entscheidung damit, dass während der krankheitsbedingten Fehlzeiten weder ein Beschäftigungsverhältnis vorliege, noch tatsächliche Mehraufwendungen in dieser Zeit anfielen, die entschädigt werden müssten.Auch die Kosten für die Anschaffung von Arbeitskleidung (hier drei Kittelschürzen und zwei Paar Gummihandschuhen)... Lesen Sie mehr

Bundessozialgericht, Urteil vom 27.08.2011
- B 4 AS 1/10 R -

Hartz IV-Empfänger hat Anspruch auf Wertersatz bei rechtswidrigem Ein-Euro-Job

Bundessozialgericht stärkt Rechte von Ein-Euro-Jobbern

Arbeitslosengeld-II-Empfänger, die vom zuständigen Jobcenter rechtswidrige Ein-Euro-Jobs vermittelt bekommen, können mehr Geld für ihre Arbeit vom JobCenter fordern. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.

Im vorliegenden Rechtsstreit begehrt die Klägerin Zahlung von Arbeitsentgelt für Tätigkeiten, die sie in der Zeit vom 7. März 2005 bis 6. September 2005 im Rahmen einer von dem beigeladenen Jobcenter veranlassten Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung bei einem Träger der freien Wohlfahrtspflege verrichtet hat.Die im Jahre 1964 geborene Klägerin erhielt... Lesen Sie mehr

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Bundessozialgericht, Urteil vom 13.04.2011
- B 14 AS 98/10 R -

BSG: Rechtswidriger Ein-Euro-Job kann Anspruch auf Wertersatz begründen

Zugeteilte Arbeitsgelegenheit muss Merkmal der Zusätzlichkeit tragen

Ein Empfänger von Sozialleistungen nach dem SGB II hat dann Anspruch auf Wertersatz durch das Jobcenter für eine geleistete Arbeit im Rahmen einer Arbeitsgelegenheit gegen Mehraufwandsentschädigung (so genannter Ein-Euro-Job), wenn der wahrgenommenen Arbeitsgelegenheit das Merkmal der Zusätzlichkeit fehlt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundessozialgerichts hervor.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls begehrt von dem beklagten Jobcenter Wertersatz für geleistete Arbeit im Rahmen einer Arbeitsgelegenheit gegen Mehraufwandsentschädigung (so genannter Ein-Euro-Job). Er erhält seit dem 1. Januar 2005 laufende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Am 24. März 2005 erließ der Beklagte... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Wiesbaden, Urteil vom 17.08.2010
- S 23 AS 799/08 -

Keine Verrechnung gegen Hartz-IV-Leistungen

Stadt behält einfach 30,- € von der Regelleistung ein

Behörden dürfen zu hohe Auszahlungen an einen Hartz-IV-Empfänger nicht mit späteren Leistungen verrechnen, sondern müssen diese im normalen Verwaltungsweg zurückfordern. Dies entschied das Sozialgericht Wiesbaden.

Die Landeshauptstadt Wiesbaden hatte einem Hartz-IV-Empfänger für einen sog. 1-Euro-Job vorab einen Vorschuss gezahlt. Aufgrund von Fehlzeiten des 46-jährigen Mannes kam es zu einer Überzahlung von 71,47 €. Diese verrechnete die Behörde mit den regelmäßig auszuzahlenden Grundsicherungsleistungen, ohne dazu die Zustimmung des Hartz-IV-Empfängers einzuholen.Diese Vorgehensweise... Lesen Sie mehr

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Bundessozialgericht, Urteil vom 16.12.2008
- B 4 AS 60/07 R -

Ein-Euro-Job mit Arbeitszeit von 30 Stunden kann zulässig sein

Bei Nichtannahme eines Ein-Euro-Jobs kann Regelleistung gekürzt werden

Ein-Euro-Jobber müssen eine Arbeitszeit von 30 Stunden pro Woche grundsätzlich hinnehmen. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.

Der Kläger, der eine Ausbildung zum Ingenieur für Kunststoffe absolviert hat, steht seit September 2001 im Bezug von Leistungen wegen Arbeitslosigkeit. Die beklagte Arbeitsgemeinschaft bot ihm im August 2005 eine bis 17. Dezember 2005 befristete Arbeitsgelegenheit gegen eine Mehraufwandsentschädigung von 1,50 €/Stunde als Gemeindearbeiter im Umfang von wöchentlich 30 Stunden an. Der... Lesen Sie mehr

Bundessozialgericht, Urteil vom 13.11.2008
- B 14 AS 66/07 R -

Ein-Euro-Jobber kann keine Fahrtkostenerstattung verlangen

Mehraufwandsentschädigung deckt bereits die Unkosten

Wer einen Ein-Euro-Job hat, muss die Fahren zur Arbeitsstelle selbst bezahlen. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden. Ein-Euro-Jobber haben keinen gesonderten Anspruch auf Erstattung der Kosten für eine Monatskarte. Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Mann geklagt, der 130,- Euro durch den Ein-Euro-Job verdiente, aber für den Job extra eine Monatskarte benötigte, die ihm 52,- Euro kostete.

Der Kläger wurde vom beklagten Grundsicherungsträger in eine Arbeitsgelegenheit bei einem Werkhof gemäß § 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II (so genannter Ein-Euro-Job) vermittelt. Er arbeitete dort 30 Stunden wöchentlich und erhielt eine Entschädigung für Mehraufwendungen in Höhe von einem Euro in der Stunde. Der Anfahrtsweg zu der Arbeitsgelegenheit beträgt vier Kilometer. Der Kläger ist der... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Hamburg, Beschluss vom 04.01.2008
- S 62 AS 1885/07 -

Sozialgericht Hamburg überprüft Rechtmäßigkeit von 1 Euro-Jobs

Verstößt der 1 Euro-Job gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und stellt er Zwangsarbeit dar?

Das Sozialgericht Hamburg hat Prozesskostenhilfe für ein Klageverfahren zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit von 1 Euro-Jobs bewilligt.

Der Kläger ist Magister der Soziologie und Empfänger von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).In der Zeit von August 2005 bis Juni 2006 wurde er gemäß § 16 Abs. 3 SGB II im Rahmen der Zuweisung von Arbeitsgelegenheiten (sog. 1 Euro-Jobs) als Soziologe in verschiedenen Einrichtungen der Universität Hamburg eingesetzt... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.11.2007
- 5 K 2580/06 -

Trotz Ein-Euro-Job Anspruch auf Kindergeld

Betroffener muss aber auf Ausbildungsplatzsuche sein

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat zu der Frage Stellung genommen, unter welchen Umständen für volljährige Kinder, die einen Ausbildungsplatz suchen, Kindergeld gewährt werden kann.

Im Streitfall war die Klägerin mit ihrem Sohn - beide Spätaussiedler - im Jahr 2003 eingereist. Der Sohn besuchte u.a. Sprachkurse zur Verbesserung seiner Deutschkenntnisse und nahm an Integrationsmaßnahmen teil. Nach Vorlage verschiedener Bewerbungen des Sohnes um eine Ausbildungsstelle wurde zunächst Kindergeld gewährt. Im August 2006 wurde die Klägerin aufgefordert, Nachweise des... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 02.10.2007
- 1 ABR 60/06 -

Betriebsrat hat Mitbestimmungsrecht bei Einstellung von Ein-Euro-Jobbern

Der Betriebsrat hat mitzubestimmen, wenn der Arbeitgeber in seinem Betrieb erwerbsfähige Hilfebedürftige iSv. § 16 Abs. 3 S. 2 SGB II – sog. Ein-Euro-Jobber – beschäftigen will.

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die Beschäftigung von Ein-Euro-Jobbern eine mitbestimmungspflichtige Einstellung iSv. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG ist. Zwar sind die Ein-Euro-Jobber keine Arbeitnehmer. Sie werden aber in den Betrieb eingegliedert und verrichten zusammen mit den dort beschäftigten Arbeitnehmern zur Verwirklichung des Betriebszwecks weisungsgebundene Tätigkeiten.... Lesen Sie mehr



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