Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.05.2012
- L 2 AS 397/10 -
Ein-Euro-Job wird nur bei Anwesenheit bezahlt
Bezieher von SGB II-Leistungen erhält für krankheitsbedingte Fehlzeiten kein Geld
Nimmt ein Bezieher von Leistungen nach dem SGB II an einer Arbeitsgelegenheit teil, erhält er die Aufwandsentschädigung nur für die Zeiten der Anwesenheit. Bei krankheitsbedingten Fehlzeiten gibt es kein Geld. Dies geht aus einer Entscheidung des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt hervor.
Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt begründete seine Entscheidung damit, dass während der krankheitsbedingten Fehlzeiten weder ein Beschäftigungsverhältnis vorliege, noch tatsächliche Mehraufwendungen in dieser Zeit anfielen, die entschädigt werden müssten.
Kosten für Anschaffung von Arbeitskleidung werden bei hoher pauschaler Aufwandsentschädigung nicht ersetzt
Auch die Kosten für die Anschaffung von
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.10.2012
Quelle: Landessozialgericht Sachsen-Anhalt/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 14429
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil14429
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.