die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Einlagerung von Möbeln“ veröffentlicht wurden
Kammergericht Berlin, Beschluss vom 07.03.2017
- 18 UF 118/16 -
Ohne familiengerichtliche Räumungsverpflichtung der Möbel darf in Ehewohnung verbleibender Ehegatte Möbel nicht eigenmächtig einlagern
Kein Anspruch auf Ersatz der Lagerkosten
Der in der Ehewohnung verbleibende Ehegatte darf die Möbel des ausgezogenen Ehegatten nicht eigenmächtig einlagern. Ein Anspruch auf Ersatz der Lagerkosten besteht dann nicht. Der Ehegatte muss vielmehr einen familiengerichtlichen Beschluss herbeiführen, wonach der andere Ehegatte zur Räumung der Möbel aus der Wohnung verpflichtet ist. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem die Ehefrau im August 2014 aus der gemeinsamen Ehewohnung ausgezogen war, beließ sie einen Teil ihrer Möbel in der Wohnung. Der Ehemann, der weiterhin in der Ehewohnung verblieb, verlangte von seiner Ehefrau die Abholung der Möbel. Da sie dem nicht nachkam, ließ der Ehemann die Möbel abtransportieren und einlagern. Die dadurch entstandenen Kosten in Höhe von ca. 1.800 EUR verlangte er von seiner Ehefrau ersetzt. Da sie sich dem jedoch verweigerte, ging der Ehemann vor Gericht.Das Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg bejahte einen Erstattungsanspruch des Ehemanns und... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 10.06.2015
- S 3 AS 3220/14 -
Hartz IV: Kein Anspruch auf Kostenübernahme für Entsorgung von eingelagertem Hausrat
Anspruch auf Kostenübernahme als Zuschuss bestehe nicht
Ein Leistungsempfänger hat keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Entsorgung von eingelagertem vormaligem Inventar.
Im zugrunde liegenden Streitfall war der Hausrat der in einer Betreuungseinrichtung für obdachlose Frauen lebenden Klägerin zwei Jahre lang auf Kosten des Leistungsträgers eingelagert. Nachdem die weitere Tragung der Einlagerungskosten abgelehnt wurde, begehrte die zwischenzeitlich in eine eigene Wohnung umgezogene Klägerin die Übernahme der durch die Entsorgung entstehenden Kosten.... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 15.05.2013
- S 12 AS 5865/10 -
Sozialgericht Stuttgart zum Anspruch auf Leistungen für die Einlagerung von Möbeln
Bei einer Zeitspanne von ca. 2 Jahren handelt es sich nicht mehr um "vorübergehend nicht benötigten Hausrat"
Es besteht kein Anspruch auf Leistungen für die Einlagerung von Möbeln, wenn der aktuelle Wohnraum zwar so klein ist, dass er zur angemessenen Unterbringung von persönlichen Gegenständen des Leistungsberechtigten nicht ausreicht, die Möbel jedoch bereits zwei Jahre eingelagert wurden, ein Ende der Möbeleinlagerung nicht in Sicht ist und weder ein Nachweis über den Wert der eingelagerten Gegenstände noch über deren Zustand erbracht werden kann. dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Stuttgart hervor.
Mit ihrer Klage begehrte die Klägerin die Übernahme der Einlagerungskosten für Möbel und persönliche Gegenstände. Die Klägerin, die ihre alte Wohnung aufgeben musste, zog in die vollmöblierte Wohnung eines Familienangehörigen, in die sie ihre Möbel und weitere persönliche Gegenstände nicht mitnehmen konnte. Die Kosten für die Möbeleinlagerung in einem Container wurden durch den Beklagten... Lesen Sie mehr