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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Einwohnerzahl“ veröffentlicht wurden

Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 19.09.2018
- 2 BvF 1/15, 2 BvF 2/15 -

Vorschriften über den Zensus 2011 verfassungsgemäß

Gesetzgebers steht bei Regelung des Erhebungsverfahrens Prognose-, Gestaltungs- und Entscheidungs­spielraum zu

Das Bundes­verfassungs­gericht hat entschieden, dass die angegriffenen Vorschriften, die die Vorbereitung und Durchführung der zum Stand vom 9. Mai 2011 erhobenen Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszählung (Zensus 2011) zum Gegenstand haben, mit der Verfassung vereinbar sind. Sie verstoßen nicht gegen die Pflicht zur realitätsnahen Ermittlung der Einwohnerzahlen der Länder und widersprechen insbesondere nicht dem Wesentlichkeits­gebot, dem Bestimmtheitsgebot oder dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Auch ein Verstoß gegen das Gebot föderativer Gleichbehandlung liegt nicht vor, da die Ungleichbehandlung von Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern gerechtfertigt ist, weil sie aus sachlichen Gründen erfolgte und zu hinreichend vergleichbaren Ergebnissen zu kommen versprach. Die Entscheidung des Bundes­verfassungs­gerichts erfolgte aufgrund von Anträgen der Senate von Berlin und Hamburg im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle. Das Gericht verwies zur Begründung insbesondere auf den Prognose-, Gestaltungs- und Entscheidungs­spielraum des Gesetzgebers bei der Regelung des Erhebungsverfahrens.

In den Jahren 2001 bis 2003 wurde ein sogenannter Zensustest durchgeführt, mit dem die Methode eines registergestützten Zensus erprobt und weiterentwickelt wurde und aus dem die statistischen Ämter des Bundes und der Länder Empfehlungen für die Durchführung eines künftigen Zensus ableiteten. Mit dem Zensus 2011 wurde ein Methodenwechsel von einer traditionellen Volkszählung im Wege der Vollerhebung hin zu einer maßgeblich auf vorhandene Registerdaten gestützten Erhebung vorgenommen. Dieser Methodenwechsel steht im Mittelpunkt der durch die Antragsteller geltend gemachten verfassungsrechtlichen Bedenken. Gerügt wird die Verfassungswidrigkeit von §... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Bremen, Urteil vom 06.11.2014
- 4 K 841/13 -

Zensus 2011: Statistische Berechnungsmethode zur Einwohnerermittlung in Bremen zulässig

Zensusgesetz verstößt nicht gegen das Grundgesetz

Das Verwaltungsgericht Bremen hat die Klage der Stadt Bremerhaven gegen die durch den Zensus 2011 ermittelte und festgesetzte Einwohnerzahl abgewiesen. Das Gericht entschied, dass die mit einer statistischen Berechnungsmethode ermittelte Einwohnerzahl zulässig ist und die Stadt Bremerhaven keinen Anspruch darauf hat, dass ihre tatsächliche Einwohnerzahl als amtliche Einwohnerzahl festgesetzt wird.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Auf der Grundlage von Berechnungen des Statistischen Bundesamtes stellte das Statistische Landesamt Bremen mit Bescheid vom 3. Juni 2013 für die Stadt Bremerhaven zum 9. Mai 2011 eine amtliche Einwohnerzahl von 108.156 Personen fest. Die Einwohnerzahl war mit einer statistischen Berechnungsmethode ermittelt worden. Diese stellte vorrangig... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Bremen, Beschluss vom 31.07.2014
- 4 V 824/14 -

Alte Einwohnerzahl Bremerhavens bleibt vorerst maßgeblich

Stadt befürchtet Mindereinnahmen aufgrund niedrigerer Einwohnerzahl nach dem Zensus 2011

Das Verwaltungsgericht Bremen hat im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes entschieden, dass die Freie Hansestadt Bremen (Land) vorläufig für die Stadt Bremerhaven eine Einwohnerzahl von 112.982 - gemäß den Ergebnissen einer Volkszählung aus dem Jahr 1987 - zugrunde legen muss.

Auf der Grundlage der Berechnungen des Statistischen Bundesamtes zum Zensus 2011 setzte das Statistische Landesamt Bremen mit Bescheid vom 3. Juni 2013 für die Stadt Bremerhaven zum Stichtag 9. Mai 2011 eine amtliche Einwohnerzahl von 108.156 Personen fest. Die Stadt Bremerhaven hält die festgesetzte Einwohnerzahl für zu gering und hat deshalb vor dem Verwaltungsgericht Bremen Klage erhoben.... Lesen Sie mehr