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Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 03.04.2023
- 7 U 177/22 -
Schwarz-grüne Fischernetzmarkierung stellt kein übliches und geeignetes Ersatzseezeichen dar
Strandung einer Segeljacht wegen fehlerhafter Fahrrinnenmarkierung
Eine schwarz-grüne Fischernetzmarkierung stellt kein übliches und geeignetes Ersatzseezeichen dar. Wird es vorübergehend als Fahrrinnenmarkierung eingesetzt und strandet deshalb eine Segeljacht, begründet dies eine Schadensersatzhaftung. Dies hat das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Zufahrt zu einem Hafen in Schleswig-Holstein wurde wegen diverser Untiefen mit grünen und roten Tonnen gekennzeichnet. Im Jahr 2018 wurde einer dieser Tonnen zwecks Wartung entfernt und ersetzt durch eine Netzmarkierung mit schwarz-grünem Wimpel. Nachfolgend gerieten zwei Segelyachten in eine Untiefe und strandeten. Einer der Yachteigentümer klagte anschließend auf Zahlung von Schadensersatz.Das Landgericht Lübeck gab der Schadensersatzklage statt. Es bestehe eine Amtshaftung nach § 839 BGB. Jedoch müsse sich der Kläger ein Mitverschulden von 1/3 anrechnen lassen. Denn... Lesen Sie mehr
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