die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Erschwerniszuschlag“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 13.07.2023
- IX ZB 24/22 -
Corona-Sonderzulage an niedersächsische Beamte ist grundsätzlich pfändbar
Corona-Sonderzahlung nach § 63 a NBesG erfüllt nicht die Voraussetzungen einer Erschwerniszulage
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die gemäß § 63 a des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes (NBesG) an alle Besoldungsempfänger zu zahlende Corona-Sonderzahlung keine unpfändbare Erschwerniszulage darstellt.
Der Schuldner ist beamteter Lehrer des Landes Niedersachsen. Er stellte am 24. Mai 2018 Insolvenzantrag und beantragte die Erteilung der Restschuldbefreiung. Zugleich trat er seine pfändbaren Forderungen auf Bezüge aus seinem Dienstverhältnis für die Dauer von sechs Jahren nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens an einen vom Gericht zu bestimmenden Treuhänder ab (§ 287 Abs. 2 InsO). Das Insolvenzgericht hob das Insolvenzverfahren am 13. Mai 2019 auf und bestimmte den weiteren Beteiligten zum Treuhänder. Das Land Niedersachsen gewährte dem Schuldner im März 2022 gemäß § 63 a NBesG eine Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 €. Der Schuldner beantragte... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.08.2022
- 8 AZR 14/22 -
BAG zur Unpfändbarkeit einer Corona-Sonderzahlung
Corona-Prämien unpfändbar
Zahlt ein Arbeitgeber, der nicht dem Pflegebereich angehört, freiwillig an seine Beschäftigten eine Corona-Prämie, ist diese Leistung als Erschwerniszulage nach § 850 a Nr. 3 ZPO unpfändbar, wenn ihr Zweck in der Kompensation einer tatsächlichen Erschwernis bei der Arbeitsleistung liegt, soweit die Prämie den Rahmen des Üblichen nicht übersteigt. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Der Beklagte betreibt eine Gaststätte. Er zahlte an seine Beschäftigte (im Folgenden Schuldnerin), die als Küchenhilfe eingestellt war, aber auch als Thekenkraft eingesetzt wurde, im September 2020 neben dem Monatslohn iHv. 1.350,00 Euro brutto und Sonntagszuschlägen iHv. 66,80 Euro brutto eine Corona-Prämie iHv. 400,00 Euro. Über das Vermögen der Schuldnerin war im Jahr 2015 das... Lesen Sie mehr
Landgericht Hannover, Beschluss vom 08.07.2022
- 11 T 23/22 -
Corona-Sonderzahlung für Lehrer als unpfändbare Erschwerniszulage
Vorliegen einer Erschwernis aufgrund psychischer und physischer Belastungen
Die Corona-Sonderzahlung an Lehrer kann als unpfändbare Erschwerniszulage gemäß § 850 a Nr. 3 ZPO zu werten sein. Denn eine Erschwernis liegt auch bei psychischen und physischen Belastungen vor. Dies hat das Landgericht Hannover entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2022 erhielt eine Lehrerin in Niedersachsen eine Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 €. Nachfolgend bestand Streit darüber, ob diese Zahlung pfändungsfrei gestellt werden kann. Über das Vermögen der Lehrerin war das Insolvenzverfahren eröffnet. Das Amtsgericht Hannover verneinte die Unpfändbarkeit der Sonderzahlung mit der Begründung,... Lesen Sie mehr
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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.07.2022
- 10 AZR 41/22 -
Kein Erschwerniszuschlag für Tragen einer OP-Maske
OP-Maske stellt keine Atemschutzmaske dar
Das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (sog. OP-Maske) auf Anweisung des Arbeitgebers im Zusammenhang mit Corona-Schutzmaßnahmen erfüllt nicht die Voraussetzungen für den Erschwerniszuschlag nach § 10 Nr. 1.2 des Rahmentarifvertrags für die gewerblich Beschäftigten in der Gebäudereinigung vom 31. Oktober 2019 (RTV)*. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Der Kläger ist bei der Beklagten als Reinigungskraft angestellt. Aufgrund Allgemeinverbindlicherklärung gelten die Regelungen des RTV für das Arbeitsverhältnis der Parteien. Der Kläger trug in der Zeit von August 2020 bis Mai 2021 auf Anweisung der Beklagten, die im Zusammenhang mit Corona-Schutzmaßnahmen erfolgte, bei der Ausführung der Reinigungsarbeiten eine medizinische Gesichtsmaske.... Lesen Sie mehr
Landgericht Lübeck, Beschluss vom 18.05.2022
- 7 T 155/22 -
Corona-Sonderzahlungen an Hamburger Beamte unterliegen der Pfändung
Corona-Sonderzahlung stellt weder Erschwernis- oder Gefahrenzulage noch Aufwandsentschädigung dar
Die Corona-Sonderzahlungen an Hamburger Beamte unterliegen der Pfändung. Sie sind nicht nach § 850 a Nr. 3 ZPO unpfändbar. Die Sonderzahlungen stellen weder eine Erschwernis- oder Gefahrenzulage noch eine Aufwandsentschädigung dar. Dies hat das Landgericht Lübeck entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall musste das Amtsgericht Schwarzenbeck darüber entscheiden, ob die gesetzliche Corona-Sonderzahlung für März 2022 an einen Hamburger Beamten in Höhe von 1.300 € gemäß § 850 a Nr. 3 ZPO pfändungsfrei ist oder nicht. Der Beamte bejahte dies und beantragte daher die Prämie pfändungsfrei zu stellen. Das Amtsgericht wies den Antrag des Beamten zurück, wogegen... Lesen Sie mehr
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Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.11.2021
- 17 Sa 1067/21 -
Kein tariflicher Erschwerniszuschlag für Tragen einer Medizinischen Gesichtsmaske
OP-Masken nicht Teil der "persönlichen Schutzausrüstung"
Beschäftigte der Reinigungsbranche, die bei der Durchführung der Arbeiten eine sogenannte OP-Maske tragen, haben keinen Anspruch auf einen tariflichen Erschwerniszuschlag. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.
Der Kläger ist bei der Beklagten als Reinigungskraft tätig. Auf das Arbeitsverhältnis findet der für allgemeinverbindlich erklärte Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung vom 31. Oktober 2019 (RTV) Anwendung. Dieser sieht bei Arbeiten mit persönlicher Schutzausrüstung, bei denen eine vorgeschriebene Atemschutzmaske verwendet wird, einen Zuschlag... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 10.06.2021
- 9 K 1406/20.F, 9 K 1470/20.F, 9 K1579/20.F, 9 K 1599/20.F, 9 K 1675/20.F, 9 K 1700/20.F -
Flugsanitäter vom Rettungshubschrauber Christopher 2 haben Anspruch auf Erschwerniszulage
VG Frankfurt am Main zur Anwendung der Erschwerniszulage
Das Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main hat mit dem am 10.06.2021 verkündeten Urteil entschieden, dass die Notfallsanitäter der Stadt Frankfurt am Main, die auf dem Rettungshubschrauber Christopher 2 Dienst leisten, eine Erschwerniszulage erhalten.
Geklagt hatten 6 Rettungssanitäter, allesamt Beamte der Feuerwehr der Stadt Frankfurt am Main, die vorwiegend ihren Einsatz auf dem Rettungshubschrauber Christopher 2 absolvieren. Die Kläger begehren eine sogenannte „Fliegerzulage“, eine Erschwerniszulage nach der für die Beamten geltenden Erschwerniszulagenverordnung des Landes Hessen.Der Kommune obliegt... Lesen Sie mehr
Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 18.06.2019
- L 5 RS 503/17, L 5 RS 510/17, L 5 RS 513/17 -
Sonderversorgung der Angehörigen der Deutschen Volkspolizei der DDR: Erschwerniszulage ist als Arbeitsentgelt zu berücksichtigen
Verpflegungs- und Bekleidungsgeld kann nicht berücksichtigt werden
Das Sächsische Landessozialgericht hat entschieden, dass Erschwerniszulage für Angehörige der Deutschen Volkspolizei der DDR als Arbeitsentgelt zu berücksichtigen ist. Verpflegungs- und Bekleidungsgeld kann hingegen nicht berücksichtigt werden.
Die Klägerinnen und Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens hatten gegen den Freistaat Sachsen geklagt, nachdem dieser die jeweiligen Beschäftigungszeiten als nachgewiesene Zeiten der Zugehörigkeit zur Sonderversorgung der Angehörigen der Deutschen Volkspolizei (Sonderversorgungssystem Nr. 2 der Anlage 2 zum AAÜG) und die in diesen Zeiträumen erzielten Jahresbruttoarbeitsentgelte festgestellt... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 29.06.2016
- VII ZB 4/15 -
BGH: Unpfändbarkeit von Nachtarbeitszuschlägen
Steuerfreie Nachtarbeitszuschläge stellen Erschwerniszulage im Sinne von § 850 a Nr. 3 ZPO dar
Nachtarbeitszuschläge sind als Erschwerniszulage im Sinne von § 850 a Nr. 3 der Zivilprozessordnung (ZPO) unpfändbar, soweit sie steuerfrei im Sinne von § 3 b des Einkommenssteuergesetzes (EStG) gewährt werden und nicht den Rahmen des Üblichen übersteigen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall sollte der Lohn eines Arbeitnehmers gepfändet werden, da er Unterhalt schuldete. In diesem Zusammenhang beantragte er die Aufhebung der Pfändung seiner Nachtschichtzuschläge, die ihm steuerfrei von seinem Arbeitgeber gewährt wurden.Sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht Stendal hoben die Pfändung der... Lesen Sie mehr
Landgericht Trier, Beschluss vom 12.05.2016
- 5 T 33/16 -
Feiertags- und Wochenendzuschläge sind von Pfändung nicht betroffen
Erschwerniszulagen im Vollstreckungsverfahren besonders geschützt
Das Landgericht Trier hat auf die Beschwerde eines Schuldners hin festgestellt, dass die Sonntags-, Feiertags und Wochenendzuschüsse zum Arbeitsentgelt unpfändbar sind, weil es sich um sogenannte Erschwerniszulagen handelt, die im Vollstreckungsverfahren besonders geschützt sind (§ 850 a Nr. 3 ZPO).
Während die Vorinstanz noch die Ansicht vertreten hat, die gesetzliche Regelung zum Schutz derartiger Zuschläge gegen den Gläubigerzugriff greife nur dann ein, wenn die Zulage nicht allein wegen des ungünstigen Zeitpunkts gewährt würde, zu dem die Arbeit erbracht werde, stellte das Landgericht Trier in der vorliegenden Entscheidung heraus, dass auch das flexibilisierte Arbeiten eine... Lesen Sie mehr