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Landgericht Hannover, Beschluss vom 08.07.2022
- 11 T 23/22 -
Corona-Sonderzahlung für Lehrer als unpfändbare Erschwerniszulage
Vorliegen einer Erschwernis aufgrund psychischer und physischer Belastungen
Die Corona-Sonderzahlung an Lehrer kann als unpfändbare Erschwerniszulage gemäß § 850 a Nr. 3 ZPO zu werten sein. Denn eine Erschwernis liegt auch bei psychischen und physischen Belastungen vor. Dies hat das Landgericht Hannover entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2022 erhielt eine
Unpfändbarkeit der Corona-Sonderzahlung
Das Landgericht Hannover entschied zu Gunsten der
Vorliegen einer besonderen Belastung
Die Arbeitsleistung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.08.2022
Quelle: Landgericht Hannover, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Hannover, Beschluss vom 08.06.2022
[Aktenzeichen: 908 IK 685/20 -7-]
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Dokument-Nr. 32081
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