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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Fäkalien“ veröffentlicht wurden
Landgericht Köln, Urteil vom 03.11.2015
- 22 O 204/15 -
Informationspflicht des Reiseveranstalters: Reiseveranstalter kann sich grundsätzlich auf Prüfung der Wasserqualität durch Behörden verlassen
Informationspflicht nur bei Kenntnis von Abwasserproblemen
Zwar trifft einen Reiseveranstalter die Pflicht, über eine Abwasserproblematik zu informieren. Diese besteht jedoch nur bei Kenntnis der Problematik. Grundsätzlich kann sich ein Reiseveranstalter bei einem bekannten Badeort auf die Prüfung der Wasserqualität durch die Behörden verlassen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Köln hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Während eines zweiwöchigen Strandurlaubs in einem bekannten Badeort in der Türkei im August 2014 litt eine Familie unter starkem Durchfall sowie starken Bauchkrämpfen mit Erbrechen. Grund dafür war, dass es wegen eines Vorfalls in der örtlichen Kläranlage das Abwasser nicht wie sonst kilometerweit ins Meer gepumpt wurde, sondern in den Fluss gelaufen ist, wodurch der nahe gelegen Strandbereich verseucht wurde. Der Familienvater warf der Reiseveranstalterin eine Verletzung von Informationspflichten vor und beanspruchte aufgrund der erlittenen gesundheitlichen Beschwerden eine Reisepreisminderung von 100... Lesen Sie mehr
Landgericht Köln, Urteil vom 24.08.2015
- 2 O 56/15 -
Mit Fäkalien verschmutztes Meerwasser aufgrund defekter Kläranlage stellt Reisemangel für Badeurlaub dar
Reisendem steht aufgrund Erkrankung an schwerem Brechdurchfall Reisepreisminderung, Schadenersatz wegen vertaner Urlaubszeit sowie Schmerzensgeld zu
Wird das Meerwasser aufgrund einer defekten Kläranlage mit Fäkalien verschmutzt, so stellt dies für einen Badeurlaub einen Reisemangel dar. Kommt es zudem zu einer Erkrankung an schwerem Brechdurchfall, so kann der Reisende neben einer Reisepreisminderung, Schadenersatz wegen vertaner Urlaubszeit und Schmerzensgeld geltend machen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Köln hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Familienvater buchte für sich und seine Ehefrau sowie für den gemeinsamen 11-jährigen Sohn und der gemeinsamen 6-jährigen Tochter einen zweiwöchigen Badeurlaub im August 2014 in der Türkei zu einem Preis von 6.143 Euro. Das ausgewählte Fünf-Sterne-Hotel war auf einen Strand-, Bade- und Erholungsurlaub ausgerichtet und verfügte daher über... Lesen Sie mehr
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