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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „familiäre Hilfe“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss vom 28.09.2020
- 13 UF 161/18 -
Fremdunterbringung des Kindes trotz freiwilliger Bereitschaft zur Familienhilfe bei fehlender Problemeinsicht des Elternteils
Auflage zur Annahme von Familienhilfe kein milderes Mittel gegenüber Fremdunterbringung
Selbst wenn ein Elternteil sich bereit erklärt Familienhilfe in Anspruch zu nehmen, ist eine Fremdunterbringung des Kindes aus Kindeswohlgründen erforderlich, wenn beim Elternteil die Problemeinsicht fehlt. In diesem Fall stellt eine Auflage zur Annahme von Familienhilfe kein milderes Mittel gegenüber der Fremdunterbringung dar. Dies hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach der Trennung der Eltern im August 2013 befanden sich die Kinder in der Obhut des Vaters. Nachdem dieser gegenüber eines der Kinder massiv gewalttätig wurde, wurden die Kinder wegen körperlicher und psychischer Misshandlung aus dem Haushalt genommen. Der Vater war mit der darauffolgende Fremdunterbringung einverstanden. Der Kindesmutter wurde im Jahr 2015 vom Amtsgericht Nauen wegen Defiziten bei der Beziehungs- und Bindungsfähigkeit und instabiler Lebensverhältnisse das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen. Im Jahr 2017 kehrten die Kinder in den Haushalt des Vaters zurück. Kurz darauf kam es jedoch... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 21.02.2018
- S 28 AS 3139/14 -
Abschluss und Ernstlichkeit eines Darlehensvertrages unter Verwandten und engen Freunden muss klar nachweisbar sein
Bei fehlendem schriftlichen Darlehensvertrag und fehlender Rückzahlungsvereinbarung ist von Unterhaltsgewährung auszugehen
Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass an den Nachweis des Abschlusses und der Ernstlichkeit eines Darlehensvertrages unter Verwandten und engen Freunden strenge Anforderungen zu stellen sind. Fehlen sowohl ein schriftlicher Darlehensvertrag als auch eine in irgendeiner Weise konkretisierte Rückzahlungsvereinbarung muss von einer Unterhaltsgewährung und nicht von einem Darlehen ausgegangen werden.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls befand sich in Ausbildung und bezog zunächst von der Beklagten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Für die Zeit ab dem 1. Dezember 2012 lehnte die Beklagte die Zahlung weiterer Leistungen nach dem SGB II ab. Der Kläger sei zumindest nicht hilfebedürftig, da er regelmäßige Zahlungen von... Lesen Sie mehr
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.04.2018
- L 7 AS 167/16 -
Auch bei Darlehen unter Freunden müssen Mindestanforderungen eingehalten werden
Übliche Modalitäten im Geschäftsverkehr gelten auch für finanzielle Unterstützung durch Freunde und Familie
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass auch für Darlehen im Freundes- und Familienkreis gewisse Mindestanforderungen eingehalten werden müssen, die den üblichen Modalitäten im Geschäftsverkehr entsprechen.
Im zugrundeliegenden Verfahren wandte sich eine libanesisch-/türkischstämmige Familie aus Hannover gegen die Rückforderung von Grundsicherungsleistungen durch das Jobcenter. Die Familie erhielt von verschiedenen Absendern aus Bahrain, Libyen und den Vereinigten Arabischen Emiraten 39 Einzelzahlungen über den Bargeldtransferdienst Western Union in Höhe von insgesamt 117.000 Euro. Das... Lesen Sie mehr
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Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27.06.2017
- L 11 AS 378/17 B ER -
Grundsicherungsleistungen: Jobcenter muss nicht bei Scheingeschäften zahlen
Zinslos abrufbare Darlehensbeträge aus "privatem Darlehens-Nothilfevertrag" sind als verdeckte Schenkung zu bewerten
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren vorläufig entschieden, dass keine Hilfebedürftigkeit bei Grundsicherungsempfängern besteht, die familiären Unterhalt als Darlehen beziehen.
Im zugrunde liegenden Verfahren ging es um eine vierköpfige Familie aus dem Landkreis Peine, die einen Klempnerbetrieb als Familienunternehmen führt und ergänzende Grundsicherungsleistungen bezieht. Der Familienvater hatte mit seiner Mutter, einer Mitinhaberin des Betriebs, einen "privaten Darlehens-Nothilfevertrag" abgeschlossen. Er konnte ohne Kreditsicherheiten nach Bedarf zinslose... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Heilbronn, Urteil vom 02.07.2014
- S 3 U 2979/13 -
Sturz beim Abhängen von Weihnachtsbaumdeko im Supermarkt des Schwagers ist kein Arbeitsunfall
Gesamtbild der Arbeit entspricht keiner arbeitnehmerähnlichen Tätigkeit
Das Sozialgericht Heilbronn hat entschieden, dass ein Sturz und eine Verletzung beim Abhängen von Weihnachtsbaumdeko im Supermarkt des Schwagers nicht als Arbeitsunfall anerkannt werden können. Das Gericht verwies darauf, dass vom Besteigen einer gewöhnlichen Leiter keine erhebliche arbeitnehmerspezifische Gefahr ausgehe und das Gesamtbild der Arbeit keiner arbeitnehmerähnlichen Tätigkeit entspricht.
Der 51jährige Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens arbeitet als Maschinenschlosser in der Holzindustrie. Sein Schwager leitet einen Supermarkt in Tauberbischofsheim. Anfang Januar 2013 hängte der Kläger (zusammen mit Sohn und Nichte) unentgeltlich rund zwei Stunden lang die Weihnachtsbaumdekoration im Supermarkt ab. Hierbei stürzte er von der Leiter, brach sich u.a. einen Lendenwirbel... Lesen Sie mehr
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Sozialgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 21.12.2012
- S 23 U 6/11 -
Hilfe im Unglücksfall: Rettung einer Kuh ist Arbeitsunfall
Bruder eines Landwirts rettet Kuh vor Erstickungstod
Kommt es zu einem Unfall bei Mithilfe unter Verwandten, steht dieser nicht immer unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Eine bloße Gefälligkeit unter Verwandten begründet demnach keinen Arbeitsunfall. Anders liegt der Fall, wenn es sich um Hilfe in einem Unglücksfall handelt (hier: Rettung einer Kuh vor dem Erstickungstod). Denn nach den gesetzlichen Bestimmungen sind auch solche Personen unfallversichert, die bei Unglücksfällen Hilfe leisten. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Frankfurt am Main hervor.
Der 57-jährige Kläger des zugrunde liegenden Falls ist als Nebenerwerbslandwirt tätig. Eine von ihm gehaltene Kuh verhakte sich im Stall mit ihrer Kette und drohte zu ersticken. Der in der Nähe wohnende heute 62-jährige Bruder des Klägers wurde zu Hilfe gerufen und konnte die Kuh befreien. Hierbei wurde er allerdings von einer weiteren Kuh getreten und erlitt einen Bruch des Unterschenkels.... Lesen Sie mehr
Bundessozialgericht, Urteil vom 23.08.2012
- B 4 AS 167/11 R -
Hartz IV: Alleinerziehenden dürfen höhere Leistungen nicht wegen des Zusammenlebens mit Familienangehörigen verwehrt werden
Leistungsträger muss erheblich Unterstützung durch Familienangehörigen nachweisen können
Alleinerziehende Elternteile können auch dann Anspruch auf Mehrbedarf beim Bezug von Leistungen nach dem SGB II haben, wenn sie mit ihren Eltern und/oder Geschwistern in einem Haus zusammen wohnen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundessozialgerichts hervor.
Die 1971 geborene Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls lebte im streitigen Zeitraum von Mai 2007 bis März 2008 mit ihren beiden 1991 und 2003 geborenen Kindern, ihren Rentenleistungen beziehenden Eltern sowie ihrer Schwester in einem in ihrem Eigentum stehenden Einfamilienhaus mit einer Gesamtwohnfläche von 97 m². Der Beklagte bewilligte ihr im streitigen Zeitraum - ohne von... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 07.02.2012
- S 4 U 4761/10 -
Helfender Vater ist im Zimmereibetrieb des Sohnes als "Wie-Beschäftigter unfallversichert
Familiärer Bindung kommt bei Hilfeleistung des Vaters im Ergebnis nur geringeres Gewicht zu
Ein Vater, der im Zimmereibetrieb seines Sohnes hilft und vorrangig auf Baustellen fremder und damit zahlender Auftraggeber arbeitet, ist als "Wie-Beschäftigter" anzusehen und somit kraft Gesetzes unfallversichert. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Karlsruhe hervor.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls begehrt Witwenrente. Ihr Ehemann war als unentgeltlich tätiger Bauhelfer auf einer von Zimmereiunternehmen des Sohnes betriebenen Fremdbaustelle im Dezember 2009 tödlich verunglückt. Die beklagte Berufsgenossenschaft lehnte es ab, der Klägerin Witwenrente zu gewähren. Der Verstorbene sei aus Gefälligkeit für seinen Sohn im Rahmen der Familienhilfe... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 13.01.2012
- S 1 U 2650/11 -
Unfall bei Mithilfe unter Freunden steht nicht immer unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung
Hilfe als Freundschaftsdienst als Gegenleistung für selbsterhalte Gefälligkeit nicht vom Unfallschutz umfasst
Kommt es zu einem Unfall bei einer Mithilfe unter Freunden, ist dieser Unfall nicht immer vom Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung umfasst. Bei Gefälligkeitsleistungen unter Verwandten und Freunden ist darauf abzustellen, ob das Familienmitglied/der Freund eine Gefälligkeit erweist, die durch die Stärke des Verwandtschafts- bzw. Freundschaftsverhältnisses geprägt ist, oder ob es sich um eine ernstliche Tätigkeit handelt, die über das hinausgeht, was allgemein in Verwandtschafts- bzw. Freundschaftsbeziehungen gefordert und normalerweise von abhängig Beschäftigten erbracht wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Karlsruhe hervor.
Der zum Unfallzeitpunkt arbeitslose Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ist gelernter Zimmermann und mit dem Bauherrn, einem Lehrer befreundet. Er half ab Mitte August 2010 dem Bauherrn unentgeltlich bei der Errichtung eines Carports auf dessen Grundstück. Am vierten Tag seiner Hilfeleistung verletzte sich der Kläger bei Dachstuhlarbeiten mit einer Kreissäge am rechten Oberschenkel.... Lesen Sie mehr
Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 15.03.2011
- L 3 U 90/09 -
Hessisches LSG: Familiäre Gefälligkeit ist nicht gesetzlich unfallversichert
Selbstverständliche Hilfe unter Verwandten stellt keine arbeitnehmerähnliche Tätigkeit dar
Arbeitnehmer sind während ihrer Arbeit gesetzlich unfallversichert. Dies gilt auch für Personen, die wie Arbeitnehmer tätig sind. Hilft ein Student seinen Eltern bei Eigenbauarbeiten, so handele es sich allerdings um eine übliche und zu erwartende Gefälligkeitsleistung, die nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung falle. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.
Im zugrunde liegenden Fall half ein junger Mann aus dem Main-Taunus-Kreis im Juli 2004 bei Umbauarbeiten am Hause seiner Eltern und verletzte sich dabei mit dem Hammer ein Fingergelenk. Obgleich er seit Oktober 2003 in Frankfurt am Main studierte, hatte er seinen Erstwohnsitz noch immer bei seinen Eltern in Nordrhein-Westfalen. Die Unfallkasse lehnte eine Entschädigung mit der Begründung... Lesen Sie mehr
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