Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Sozialgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 21.12.2012
- S 23 U 6/11 -
Hilfe im Unglücksfall: Rettung einer Kuh ist Arbeitsunfall
Bruder eines Landwirts rettet Kuh vor Erstickungstod
Kommt es zu einem Unfall bei Mithilfe unter Verwandten, steht dieser nicht immer unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Eine bloße Gefälligkeit unter Verwandten begründet demnach keinen Arbeitsunfall. Anders liegt der Fall, wenn es sich um Hilfe in einem Unglücksfall handelt (hier: Rettung einer Kuh vor dem Erstickungstod). Denn nach den gesetzlichen Bestimmungen sind auch solche Personen unfallversichert, die bei Unglücksfällen Hilfe leisten. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Frankfurt am Main hervor.
Der 57-jährige Kläger des zugrunde liegenden Falls ist als Nebenerwerbslandwirt tätig. Eine von ihm gehaltene Kuh verhakte sich im Stall mit ihrer Kette und drohte zu ersticken. Der in der Nähe wohnende heute 62-jährige Bruder des Klägers wurde zu Hilfe gerufen und konnte die Kuh befreien. Hierbei wurde er allerdings von einer weiteren Kuh getreten und erlitt einen Bruch des Unterschenkels. Der Kläger begehrt von der
Berufsgenossenschaft lehnt Anerkennung des Vorfalls als Arbeitsunfall ab
Die
Rettung der Kuh war für Bruder keine selbstverständliche Gefälligkeit
Hiergegen hat sich der Kläger an das Sozialgericht Frankfurt am Main gewandt und geltend gemacht, sein Bruder sei wie ein Beschäftigter für ihn tätig geworden. Die Rettung der Kuh sei angesichts des Verletzungsrisikos keine selbstverständliche Gefälligkeit gewesen. Auch habe die Hilfe des Bruders erhebliche wirtschaftliche Bedeutung für den Kläger gehabt aufgrund des Wertes der Kuh. Daher sei die Tätigkeit als arbeitnehmerähnlich anzusehen.
Kurze Zeitdauer der Tätigkeit spricht gegen arbeitnehmerähnliche Tätigkeit
Das Sozialgericht hat der Klage stattgegeben, allerdings aus anderen Gründen als vom Kläger geltend gemacht. Der Bruder des Klägers sei nicht arbeitnehmerähnlich tätig gewesen. Hiergegen sprächen neben dem Verwandtschaftsverhältnis vor allem die kurze Zeitdauer der Tätigkeit und der Umstand, dass der Bruder überhaupt nur dieses eine Mal für den Kläger auf dessen Hof tätig geworden sei.
In Unglückfällen Hilfe leistende Personen sind unfallversichert
Indes handele es sich gleichwohl um einen
Hinweise zur Rechtslage:
§ 2 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Unfallversicherung
(1) Kraft Gesetzes sind versichert
1. Beschäftigte,
[...]
13. Personen, die
a)bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not Hilfe leisten oder einen anderen aus erheblicher gegenwärtiger Gefahr für seine Gesundheit retten,
[...]
(2) Ferner sind Personen versichert, die wie nach Absatz 1 Nr. 1 Versicherte tätig werden.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.01.2013
Quelle: Sozialgericht Frankfurt am Main/Sozialgerichtsbarkeit/ra-online
- Verletzung auf privater Baustelle ist nicht als Arbeitsunfall anzusehen
(Sozialgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 02.03.2011
[Aktenzeichen: S 23 U 73/10]) - Unfall bei Mithilfe unter Freunden steht nicht immer unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung
(Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 13.01.2012
[Aktenzeichen: S 1 U 2650/11]) - Kein Unfallversicherungsschutz bei familiärer Hilfe beim Hausbau
(Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 09.12.2008
[Aktenzeichen: S 6 U 119/06])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 14996
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil14996
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.