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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Fleisch "gewolft"“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 14.03.2013
- 6 A 41/10 -
Knorpel des Kehlkopfes und der Luftröhre dürfen zur Fleischherstellung nicht verwendet werden
Technologisch nicht vermeidbare Knorpelreste nur als Knorpel in Bauchfleisch zulässig
Fleisch, das von Kehlkopf- und Luftröhrenabschnitten mit Hilfe eines Separators gewonnen und gewolft wird, und bei dem der Verdacht besteht, dass es Knorpel- und Schleimhautreste enthält, darf nicht unter der Bezeichnung „Verarbeitungsfleisch gewolft" für die Herstellung von Fleischerzeugnissen in den Verkehr gebracht werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Lüneburg entschieden.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Bis Ende Juni 2010 produzierte das Unternehmen „Verarbeitungsfleisch gewolft", seitdem ist diese Produktion eingestellt. Im Januar 2010 fand eine Routinekontrolle statt, bei der Folgendes festgestellt wurde: Bei dem Produkt handelte sich um Fleisch, das von Kehlkopf- und Luftröhrenabschnitten geschlachteter Tiere mit Hilfe eines Separators gewonnen und anschließend gewolft wurde. Zunächst bestand nur der Verdacht, dass das Produkt Knorpelreste von Kehlkopf und Luftröhre sowie Schleimhaut enthält. Dieser Verdacht wurde durch später vorgelegte endgültige Untersuchungsberichte von 2011 bestätigt.... Lesen Sie mehr
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