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Freitag, 22. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Gattungsbezeichnungen“ veröffentlicht wurden

Bundespatentgericht, Beschluss vom 17.02.2009
- 30 W (pat) 22/06 -

Markenstreit um Weißwurst: "Münchner Weißwurst" darf jeder machen

Bundespatentgericht versagt Eintragung der Bezeichnung "Münchner Weißwurst" als geographische Angabe

Eine "Original Münchner Weißwurst", muss nicht aus München kommen. Sie darf auch anderswo hergestellt werden. Dies geht aus einem Urteil des Bundespatentgerichts hervor, wonach die die Weißwurst keine geschützte geografische Angabe verdient. Die Richter sahen die Voraussetzungen des EU-Rechts für die Eintragung einer geschützten geografischen Angabe als nicht erfüllt an.

Eine Münchner Erzeugergemeinschaft hatte den Antrag gestellt, den Namen "Münchner Weißwurst" nach den Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft als "geographische Angabe" eintragen und damit schützen zu lassen. Damit wäre die Produktion der "Münchner Weißwurst" entsprechend der mitbeantragten Rezeptur und die Verwendung des Namens ausschließlich Betrieben erlaubt, die in München und dem Landkreis München ansässig sind.Das Deutsche Patent- und Markenamt hatte in einem Beschluss die Auffassung vertreten, dass der Begriff "Münchner Weißwurst" die Voraussetzungen für eine Eintragung erfülle. Gegen diese Entscheidung hatten mehrere... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.05.2001
- I ZR 216/99 -

Mitwohnzentrale.de: Gattungsbezeichnungen als Domain-Namen zugelassen

Entscheidung im Streit um "Mitwohnzentrale.de"

Der beklagte Verband, in dem unter anderem 25 deutsche Mitwohnzentralen organisiert sind, hat sich den Domain-Namen "Mitwohnzentrale.de" registrieren lassen. Auf der Homepage sind die Mitglieder nach Städten geordnet mit Telefon- und Faxnummern sowie mit E-Mail-Adressen aufgeführt. Dagegen wandte sich ein konkurrierender Verband, in dem 40 Mitwohnzentralen organisiert sind und der im Internet unter "HomeCompany.de" auftritt.

Gattungsbegriffe und Branchenbezeichnungen – so dieser klagende Verband – seien im Internet freizuhalten. Der Begriff "Mitwohnzentrale" habe sich als übliche Branchenbezeichnung für die Kurzzeitvermietung von Wohnraum durchgesetzt und dürfe nicht von einem Wettbewerber monopolisiert werden. Außerdem sei die Bezeichnung "Mitwohnzentrale.de" irreführend, weil sie den Eindruck erwecke,... Lesen Sie mehr