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Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.07.2005
- 8 S 775/05 -
Flughafen muss Mitarbeiter im Sicherheitsbereich selbst überwachen
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bestätigt Bescheid des Umwelt- und Verkehrsministeriums
Die Flughafen Stuttgart GmbH muss künftig selbst dafür sorgen, dass auf dem Flughafen tätige Personen durch geprüfte Luftsicherheitsassistenten durchsucht oder auf sonstige geeignete Weise überprüft werden, bevor sie den Sicherheitsbereich des Flughafens betreten. Eine Überprüfung durch die Bundespolizei zusammen mit den Passagieren der Fluggesellschaften an den dafür vorgesehenen Kontrollstellen ist nicht mehr möglich.
Der 8. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) bestätigte mit diesem Beschluss einen Bescheid des Ministeriums für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg, durch den das Flughafenunternehmen dazu verpflichtet wurde, die im Luftsicherheitsgesetz vorgesehenen Maßnahmen der Eigensicherung ab dem 15.04.2005 selbst durchzuführen.Das Europäische Parlament und der Rat hatten mit Verordnung vom 16.12.2002 Vorschriften für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt festgelegt. In Umsetzung dieser europarechtlichen Vorgaben verpflichtete der Bundesgesetzgeber die Unternehmer von Verkehrsflughäfen, eigene Mitarbeiter, Mitarbeiter anderer... Lesen Sie mehr