die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Geld-zurück-Garantie“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 13.02.2014
- 5 U 160/11 -
Irreführende Werbung bei Angebot einer Geld-zurück-Garantie unter der Überschrift "Tiefpreisgarantie"
Keine für Kunden günstige Doppelgarantie bei fehlendem unmissverständlichem Wahlrecht des Kunden
Wirbt ein Unternehmen unter der Überschrift "Tiefpreisgarantie" zugleich mit einer Geld-zurück-Garantie, so ist dies irreführend und daher wettbewerbswidrig. Das Versprechen einer Tiefpreisgarantie und einer Geld-zurück-Garantie stellt auch keine für den Kunden günstige Doppelgarantie dar, wenn dem Kunden ein Wahlrecht nicht eindeutig zugebilligt wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Elektrofachmarkt warb auf seiner Internetseite unter der Überschrift "Tiefpreisgarantie" mit folgendem Text: "Sollten Sie innerhalb von 14 Tagen ein bei uns gekauftes Produkt - bei gleicher Leistung und in unserer Region - günstiger sehen, erstatten wir Ihnen den Differenzbetrag oder nehmen das Gerät zurück.". Ein Verband, dessen satzungsgemäße Aufgabe es war, Wettbewerbsverstöße zu verfolgen, sah darin eine irreführende Werbung und klagte daher auf Unterlassung. Der Verband begründete dies unter anderem allein mit dem Wortlaut der Garantie. Das Landgericht Hamburg wies die Klage jedoch ab. Dagegen richtete sich die Berufung des Verbandes.... Lesen Sie mehr