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Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 20.07.2015
- 1 Sa 4/15 -
Pflegekräfte haben weiterhin Anspruch auf Geriatriezulage
Erschwerniszulage soll die besonderen Belastungen der Pflegekräfte bei der Pflege von kranken alten Menschen ausgleichen soll
In Altenheimen arbeitende Pflegekräfte, die überwiegend krankenpflegebedürftige Altenheimbewohner pflegen, haben nach wie vor Anspruch auf die so genannte Geriatriezulage. Dies hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entschieden.
Der Arbeitgeber betreibt 65 Pflegeheime, vorwiegend in Baden-Württemberg. Dort sind ca. 3.500 Pflegekräfte beschäftigt. Aufgrund eines Anerkennungstarifvertrags findet auf die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) Anwendung. Nach der Vorbemerkung Nr. 5 Abs. 1 c) zur Entgeltordnung des TV-L steht den Pflegekräften eine monatliche Zulage in Höhe von € 46,02 brutto zu, wenn sie die Grund- und Behandlungspflege zeitlich überwiegend bei Kranken in geriatrischen Abteilungen oder Stationen ausüben.Zu gleichlautenden Vorgängerregelungen im Bundes-Angestelltentarifvertrag... Lesen Sie mehr
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