die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „geschlossene Schneedecke“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 27.01.2012
- I-9 U 143/11 -
Land haftet für Autoschaden wegen übersehenen Baumstumpf auf Parkplatz
Autofahrerin trägt aber erhebliches Mitverschulden an Unfall
Verwechselt ein Autofahrer auf einem Parkplatz wegen der großen Schneemenge eine Parklücke mit einer Grünfläche und entsteht bei dem Einfahren ein Schaden an dem Auto, aufgrund eines übersehenen Baumstumpfes, so haftet dafür das verkehrssicherungspflichtige Land. Dem Autofahrer ist aber ein erhebliches Mitverschulden anzulasten. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall fuhr eine Autofahrerin im Februar 2010 auf einem öffentlichen Parkplatz in eine vermeintliche Parklücke hinein. Tatsächlich handelte es sich um eine schneebedeckte Grünfläche. Darauf befand sich ein Baumstumpf, über den die Autofahrerin fuhr. Dabei entstand ein erheblicher Schaden an dem Auto. Die Fahrerin übersah den Baumstumpf und verwechselte die Grünfläche mit einer Parkbucht aufgrund der geschlossenen Schneedecke. Zudem war es dunkel und es herrschte Nebel und Schneetreiben. Die Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung der Autofahrerin beglich den Schaden und verlangte die Erstattung des Schadens vom Land Nordrhein-Westfalen.... Lesen Sie mehr