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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Gesprächstherapie“ veröffentlicht wurden
Bundessozialgericht, Urteil vom 28.10.2009
- B 6 KA 45/08 R und B 6 KA 11/09 R -
Keine Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung für Gesprächspsychotherapeuten
Grundrecht auf Schutz der Berufsausübungsfreiheit nicht verletzt
Zwei Therapeuten, die sich in dem Therapieverfahren "Gesprächspsychotherapie" weitergebildet haben, dürfen keine gesetzlich krankenversicherten Patienten behandeln. Auch die Rechte der Therapeuten werden nicht dadurch verletzt, dass die Gesprächspsychotherapie nicht als geeignetes psychotherapeutisches Behandlungsverfahren in der gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt wird. Dies entschied das Bundessozialgericht.
Der im Verfahren B 6 KA 45/08 R klagende Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut kann nicht in das bei der beklagten Kassenärztlichen Vereinigung geführte Arztregister eingetragen werden, um später auf der Basis dieser Eintragung eine Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung zu erhalten. Er ist nicht Psychologe sondern Sozialpädagoge mit Fachhochschulabschluss und als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut approbiert. Seine Fachkunde in der Gesprächspsychotherapie kann er nur übergangsrechtlich nach den bis Ende 1998 - vor Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes am 1. Januar 1999 - geltenden Vorschriften erworben haben. Die Gesprächspsychotherapie... Lesen Sie mehr
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