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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Grenzstein“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht München, Urteil vom 20.12.2010
- 244 C 31256/09 -
Überbauter Grenzstein: Nachbar kann Wiederherstellung des Grenzsteins und Beseitigung der Überbauung verlangen
Grenzstein markiert Grenze zwischen zwei Grundstücken und muss leicht erkennbar sein
Grenzsteine sollen verhindern, dass sich benachbarte Grundstückseigentümer über einen Grenzverlauf streiten. Um diesem Zweck gerecht zu werden, ist es erforderlich, dass der Grenzstein leicht und ohne weiteres erkennbar ist. Eine Überbauung des Grenzsteins verhindert dies. Es besteht daher ein Anspruch auf Wiederherstellung des Grenzsteins und Beseitigung der Überbauung.
Auf der Grundstücksgrenze zweier Münchner Nachbarn befindet sich ein Grenzstein. Eines Tages errichtete der eine Nachbar auf seinem Grundstück einen Neubau und baute eine Betonmauer auf die Grenze. Diese Mauer schloss auch den Grenzstein ein.Dagegen wehrte sich der andere Nachbar. Schließlich sei der Grenzstein jetzt nicht mehr erkennbar. Er verlangte die Wiederherstellung des alten Zustandes durch das Vermessungsamt. Das sei völlig unnötig, so der Bauherr. In der Mauer befänden sich zwei Löcher, durch die man den Grenzstein sehen könne.Dies reichte dem Nachbarn nicht. Er erhob Klage vor dem Amtsgericht München. Die zuständige Richterin gab ihm Recht:... Lesen Sie mehr
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