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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Haare blondieren“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht München, Urteil vom 27.11.2023
- 159 C 18073/21 -

4.000 Euro Schmerzensgeld für schmerzhafte Blondierung beim Friseur

Höhe des Schmerzensgeldes wegen Verbrennungen am Hinterkopf gerechtfertigt

Im Streit um Schmerzensgeld nach einer Blondierung verurteilte das Amtsgericht München die Beklagten zu einer Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 4.000 EUR.

Die Klägerin hatte sich im Haarsalon der Beklagten in München die zuvor schwarz gefärbten Haare blondieren lassen. Zwischen den Parteien war streitig, ob es dabei zu einer fehlerhaften Behandlung gekommen war. Nach Schilderung der Klägerin sei die Behandlung mit einem 10- bis 12-prozentigen Oxidant erfolgt. Schon kurze Zeit nach dem Auftragen des Blondierungsmittels habe sich eine unangenehme Hitze am Hinterkopf entwickelt. Bereits vor Ort sei eine Beule am Hinterkopf entstanden. Bei der anschließenden ärztlichen Behandlung seien Verletzungen und Verbrennungen am Hinterkopf festgestellt worden. An einer Stelle am Hinterkopf würden dauerhaft keine... Lesen Sie mehr

Landgericht Köln, Urteil vom 11.10.2019
- 7 O 216/17 -

Friseurkundin hat Anspruch auf Schmerzensgeld nach Verbrennungen und Verätzungen mit Haarverlust durch Blondierung

Fortsetzen des Blondierungs­vorgangs nach Hinweis der Kundin auf Brennen und Schmerzen durch Blondierung ist als fahrlässiges Handeln anzusehen

Das Landgericht Köln hat entschieden, dass eine Friseurkundin, die durch eine Blondierung Verbrennungen und Verätzungen und hierdurch bedingten Haarverlust erlitten hat, Anspruch auf Schmerzensgeld in Höhe von 4.000 Euro hat.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls ließ sich im Dezember 2016 im Friseursalon des Beklagten blonde Haarsträhnen färben. Zu diesem Zweck wurde seitens einer Mitarbeiterin eine entsprechende Blondiercreme auf das Haar der Klägerin aufgetragen. Diese verursachte allerdings ein anderes als das gewünschte Ergebnis: in einem handtellergroßen Bereich am Hinterkopf fanden sich nach der... Lesen Sie mehr

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21.04.2016
- L 4 VG 4/15 B -

Kein Anspruch auf Opferentschädigung für dauerhaften Haarverlust bei nicht erkennbar vorsätzlichem Handeln des Friseurs

Bedürftige Geschädigte hat keinen Anspruch auf Gewährung von Prozesskostenhilfe

Eine Klage auf Opferentschädigung wegen dauerhaften Haarverlusts durch eine Friseurbehandlung hat keine Aussicht auf Erfolg, wenn sich zwar ein fahrlässiges, aber kein vorsätzliches Handeln erkennen lässt. Daher muss auch bedürftigen Klägern keine Prozesskostenhilfe gewährt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Landes­sozial­gerichts Rheinland-Pfalz hervor.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls hatte versucht, sich die Haare blondieren zu lassen. Dabei wurde in einer der über 300 Filialen des Lizenzunternehmens "Hairkiller" durch einen Mitarbeiter ein Haarfärbemittel aufgebracht, das bei der Klägerin bereits anfänglich zu einem Kribbeln und Jucken sowie zu Spannungen auf der Kopfhaut führte. Ohne die individuelle Unverträglichkeit... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 22.07.2013
- 12 U 71/13 -

Schmerzensgeld von 18.000 Euro wegen dauerhaften Haarverlust nach misslungener Blondierung

Höhe des Schmerzensgelds wegen dauerhafter Entstellung gerechtfertigt

Führt eine fehlerhaft vorgenommene Blondierung zu einem dauerhaften Haarverlust und daher zu einer schwerwiegenden psychischen Belastung, kann dies ein Schmerzensgeld von 18.000 € rechtfertigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2011 wollte sich eine 16jährige Schülerin in einem Friseursalon ihre Haare blondieren lassen. Da dies jedoch fehlerhaft ausgeführt wurde, starben nachfolgend in mehreren Bereichen der Kopfhaut Gewebe ab. Dies hatte wiederum den Verlust sämtlicher dort vorhandener Haare und einen Krankenhausaufenthalt zur Folge. Dort stellten die... Lesen Sie mehr

Landgericht Arnsberg, Urteil vom 26.10.2010
- 3 S 111/10 -

Blutige und abgelöste Kopfhaut nach Blondierung – Kundin hat Anspruch auf 3.000 Euro Schmerzensgeld

Kundin muss sich auf fachliche Kompetenz des Friseurs bei der Behandlung verlassen können

Kommt es bei einer Friseur-Kundin durch eine Blondierung der Haare zu blutiger und sich ablösender Kopfhaut, sowie zum Abbrechen der Haare, steht der Kundin Schmerzensgeld zu. Ein Mitverschulden der Kundin ist auszuschließen, wenn sie auf Schmerzen bei der Behandlung hingewiesen hat. Die Kundin darf sich auf eine fachlich ordnungsgemäße Behandlung durch den Friseur verlassen. Dies entschied das Landgericht Arnsberg.

Im zugrunde liegenden Streitfall ließ sich eine Friseur-Kundin im Oktober 2008 im Salon der Beklagten ihre damals 10 cm langen braunen Haare blondieren. Beim Auswaschen des Blondierungsmittels hatte die Kundin starke Schmerzen an der Kopfhaut, die zudem stark geschwollen war. Am Schluss der Behandlung brach sie in Tränen aus, die Kopfhaut blutete. Als Farbton zeigte sich statt blond... Lesen Sie mehr

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Landgericht Mönchengladbach, Urteil vom 09.10.2009
- 5 S 59/09 -

Kundin hat Schmerzensgeldanspruch in Höhe von 300 Euro nach misslungener Haarfärbung beim Friseur

Mangelnde ordnungsgemäße Risikoaufklärung des Friseurs führt zur Unwirksamkeit der Einwilligung des Kunden in die Haarbehandlung

Einer Kundin, der nach dem Haare färben durch die Friseurin die Haare an der Wurzel abbrechen, kann Schadensersatz und Schmerzensgeld zustehen. Dies entschied das Landgericht Mönchengladbach.

Im zugrunde liegenden Fall ließ sich eine Kundin beim Friseur blonde Strähnen in die Haare färben. Nach abgeschlossener Behandlung brachen die Haare über der Kopfhaut ab. Die Kundin verlangte vom Friseur Schadensersatz und Schmerzensgeld.Die Richter des Amtsgerichts Erkelenz gaben der Kundin Recht und sprachen ihr neben Schadensersatz auch Schmerzensgeld in Höhe von 1.000 Euro zu.... Lesen Sie mehr

Landgericht Coburg, Urteil vom 29.07.2009
- 21 O 205/09 -

5.000,- Euro wegen dauerhaft kahler Kopfstelle: Friseur haftet nach fehlerhafter Blondierung

Schmerzensgeldanspruch von mehreren Tausend Euro nur bei sehr gravierenden Verletzungen mit Folgeerscheinungen

Eine Kundin, die durch eine fehlerhafte Blondierung am Hinterkopf eine Verätzung und in deren Folge kahle Stelle erleidet, hat Anspruch auf Schmerzensgeld - jedoch nur auf in einem dem Schaden angemessenen Rahmen. Dies entschied das Landgericht Coburg.

Im zugrunde liegenden Fall ließ sich die Klägerin in einem Friseursalon die Haare blondieren. Dabei trug eine Mitarbeiterin des Friseursalons das Blondierungsmittel versehentlich auf die Kopfhaut der Klägerin auf. Dadurch wurde die Haut am Hinterkopf verätzt und verursachte auf dem Hinterkopf der Klägerin eine etwa 5 x 5 cm große kahle Stelle, an der keine Haare mehr wachsen.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Erkelenz, Urteil vom 07.05.2009
- 8 C 351/08 -

Haarausfall nach Blondierung: 1.000 Euro Schmerzensgeldanspruch gegen Friseur

Haarschädigung durch nicht fachgerechte Blondierung ist Gesundheitsverletzung

Das Amtsgericht Erkelenz verurteilte den Inhaber eines Friseursalons zur Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz an eine Kundin, die in seinem Salon nicht fachgerecht blondiert worden war. Nach der Behandlung durch die Mitarbeiterin des Saloninhabers waren Haare am Hinterkopf der Klägerin abgebrochen, verfilzt und fielen aus.

Die Blondierung erfolgte gegen die Regeln des Handwerks. Sie hätte nur im Ansatz aufgetragen werden dürfen, wurde jedoch auch auf Längen und Spitzen aufgetragen. Die Folgen fielen der Klägerin erst nach dem Friseurbesuch auf. Als sie sich zu Hause föhnte und kämmte, fielen ihr große Büschel Haare aus. Sie waren verfilzt und am Hinterkopf ganz kurz und abgebrochen. Für diese Schädigung... Lesen Sie mehr



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