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Amtsgericht Erkelenz, Urteil vom 07.05.2009
- 8 C 351/08 -
Haarausfall nach Blondierung: 1.000 Euro Schmerzensgeldanspruch gegen Friseur
Haarschädigung durch nicht fachgerechte Blondierung ist Gesundheitsverletzung
Das Amtsgericht Erkelenz verurteilte den Inhaber eines Friseursalons zur Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz an eine Kundin, die in seinem Salon nicht fachgerecht blondiert worden war. Nach der Behandlung durch die Mitarbeiterin des Saloninhabers waren Haare am Hinterkopf der Klägerin abgebrochen, verfilzt und fielen aus.
Die Blondierung erfolgte gegen die Regeln des Handwerks. Sie hätte nur im Ansatz aufgetragen werden dürfen, wurde jedoch auch auf Längen und Spitzen aufgetragen. Die Folgen fielen der Klägerin erst nach dem Friseurbesuch auf. Als sie sich zu Hause föhnte und kämmte, fielen ihr große Büschel
Anspruch auf 1.000 Euro Schmerzensgeld
Das Gericht sprach der Klägerin ein Schmerzensgeld von 1.000 Euro gem. §§ 831 Abs. 1, 253 Abs. 2 BGB zu. Dass die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.08.2009
Quelle: ra-online (we)
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Dokument-Nr. 8227
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